UK-Regierung will an EPG-Ratifizierung festhalten
C&F sieht möglichen Durchbruch beim europäischen Gerichtssystem
(PresseBox) - Das Vereinigte Königreich wird die Vorbereitungen zur Ratifizierung des Übereinkommens für das Einheitliche Patentgericht (EPG) trotz des angekündigten EU-Austritts fortsetzen. Das hat die britische Regierung bei einem Treffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit der EU am 28. November 2016 in Brüssel bekannt gegeben.
Damit das EPG in Kraft treten kann, müssen mindestens 13 der 25 teilnehmen-den EU-Länder das Übereinkommen ratifizieren, darunter verbindlich Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Frankreich hat die Ratifizierung bereits umgesetzt. Der Start des neuen Gerichtssystems hängt somit noch von Deutschland und Großbritannien ab. Während die Ratifizierung durch Deutschland als sicher gilt, gehen derzeit viele Experten davon aus, dass das neue Gerichtssystem durch eine Blockade Großbritanniens scheitern könnte.
Seitdem sich die Briten in einem Referendum am 23. Juni 2016 mit knapper Mehrheit für einen Austritt aus der EU entschieden haben, hat sich die neu gebildete Regierung bislang noch nicht zur Zukunft des EPG geäußert. ?Umso erfreulicher, dass sich das Vereinigte Königreich nun erstmals offiziell positioniert hat?, sagt Jan Ackermann, Patentanwalt bei C&F. Damit sei es wieder wahrscheinlicher, dass das EPG in absehbarer Zeit seine Arbeit aufnehmen kann.
?Viele Fragen bleiben dennoch offen?, so Ackermann weiter. ?Sie betreffen etwa die Wirkung der zukünftigen EU-Patente im Vereinigten Königreich, die Rolle britischer Richter oder die Zukunft Londons als Gerichtsstandort nach dem Austritt der Briten aus der EU.? Diese Punkte könnten aber nach Einschätzung von C&F im Rahmen eines Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geregelt werden.
Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
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Datum: 01.12.2016 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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