Kunden der Axa Lebensversicherung können vom Rechtsvorteil profitieren
(PresseBox) - Der Bundesgerichtshof (BGH) identifizierte ungenaue Widerspruchsbelehrungen und sprach diese als unwirksam aus (Az. IV ZR 76/11, Az. IV ZR 384/14, Az. IV ZR 448/14). Kunden der Axa Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 einen Vertrag abgeschlossen haben, können vom Widerspruch profitieren. Der Deutsche Finanzmarktschutz (DFMS) empfiehlt Axa Kunden eine individuelle Erstbewertung.
In mehr als 60% der Fälle kann man Axa Lebensversicherungen, die im Jahr 1994 bis 2007 abgeschlossenen wurden, heute noch rückabwickeln. Eine fehlerhafte Belehrung des Widerrufsrechts vom Versicherer muss als Vorraussetzung dafür gegeben sein. Widerrufsbelehrungen haben gesetzliche Anforderungen, um Unklarheiten und Missverständnissen vorzubeugen. In diesem Fall sollen Vertragsdokumente mit ungenauer Bezeichnung an Kunden herausgegeben worden sein. Zudem wurden wichtige Bedingungen für einen wirksamen Widerspruch verschwiegen.
,,Widerspruch statt Kündigung,? rät Hilmar Heinze den Verbrauchern. Bei einer Kündigung erhält man ausschließlich den Rückkaufswert zurück. Der wirksame Widerspruch beinhaltet statt dessen eine Ausschüttung aller eingezahlten Beiträge.
,,Die Trennung von teuren Altverträgen ist heutzutage lohnenswert. Durch die vorgenommenen Fehlinvestitionen der Versicherer und die stagnierenden Zinsen sind die Versprechen von damals nicht mehr zeitgemäß,? so Heinze.
Der DFMS bietet Betroffenen eine sachliche Erstbewertung hinsichtlich ihrer Widerspruchsmöglichkeiten an.
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Datum: 29.11.2016 - 09:49 Uhr
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