BLL stellt klar: Schokolade aus Adventskalendern kann bedenkenlos genossen werden
(ots) - Alle Jahre wieder - möchte die
Kampagnenorganisation Foodwatch die Vorfreude auf ein Fest durch
massive Verunsicherung schmälern. Adventskalender,
Schokoladen-Osterhasen und nun wieder Adventskalender, die
geringfügige Rückstände von Mineralöl-Stoffgemischen (MOSH und MOAH)
aufweisen, sind in der Kritik. Richtig ist, dass MOSH und MOAH in
Lebensmitteln unerwünscht sind, da sie gesundheitlich bedenkliche
Einzelsubstanzen beinhalten können. Deshalb ist eine Minimierung
notwendig. Falsch ist jedoch, dass die wenigen Produkte, in denen
nach den erfolgreichen Minimierungsmaßnahmen der Lebensmittelbranche
überhaupt noch Rückstände nachweisbar sind, eine
Gesundheitsgefährdung der Konsumenten darstellen. Darauf weist der
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
nachdrücklich hin: "Die Schokolade in den Adventskalendern kann
bedenkenlos von Kindern und Erwachsenen verzehrt werden. Würde eine
Gesundheitsgefahr bestehen, würden sowohl Hersteller als auch die
amtliche Lebensmittelüberwachung sofort mit einem Rückruf reagieren.
Die einzigen, die hier aber zurückgerufen werden müssten wegen ihres
erneuten Versuchs unangemessener Verbraucherverunsicherungen, sind
die Campaigner von Foodwatch", verdeutlicht BLL-Hauptgeschäftsführer
Christoph Minhoff.
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat bereits nach Bekanntwerden
der Problematik im Jahr 2010 umfangreiche Maßnahmen entwickelt, um
den Übergang von MOSH und MOAH auf das technisch leistbare Minimum zu
reduzieren. Die aktuell vorgelegte Untersuchung und Feststellungen
des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(LGL) bestätigen deutlich den Erfolg dieser Anstrengungen und damit
auch die Berichte der Warentester und anderer Überwachungsbehörden.
Das LGL stellt in seiner öffentlichen Stellungnahme fest, dass sich
die "Hersteller der Problematik bewusst sind" und stellt zudem klar,
dass die Testergebnisse "keinen Anlass zur Besorgnis" und deshalb
auch "keinen Grund zur Beanstandung" geben. "Es ist wirklich
anmaßend, dass Foodwatch angesichts dieser deutlichen Worte einer
offiziellen Behörde meint, diese qualifizierte Expertenmeinung derart
anzweifeln zu müssen", so Christoph Minhoff.
Teil der Minimierungsstrategie der Wirtschaft sind unter anderem
der Ausschluss von Recyclingkartons, der Einsatz neu entwickelter
Kartonvarianten oder zusätzliche Innenverpackungen. Die Verbände der
Lebensmittelwirtschaft haben mehrere Forschungsprojekte zur
umfassenden Untersuchung von Einflussquellen entlang der
Prozessketten sowie zur Beurteilung von Verpackungsmaterialien
initiiert und sind weiterhin dabei, die Ergebnisse umzusetzen, um
kontinuierlich produktspezifische Lösungen zu ermöglichen, die dem
Minimierungsziel dienen.
Minhoff stellt jedoch auch klar, dass Mineralölrückstände in
Lebensmitteln rein technisch gesehen nicht ausnahmslos vermieden
werden können: "Auch wenn es von vermeintlichen und selbsternannten
Experten immer wieder behauptet wird, können die Rückstände nicht
ausnahmslos und vollständig vermieden werden. Mineralölprodukte sind
in unserer Umwelt überall präsent und können deshalb in Spuren auf
verschiedenen Eintragswegen in ein Lebensmittel gelangen, ohne dass
die Hersteller Einfluss darauf haben. Deswegen muss aber niemand
Panik haben, denn wir reden hier von solch minimalen Spuren, dass sie
unterhalb der Nachweisgrenze von 0,0005 g/kg Lebensmittel liegen und
damit in keiner Weise eine gesundheitliche Gefährdung darstellen."
Ausführliche Informationen mit einem Sachstandsbericht des BLL zum
Thema Mineralölübergänge auf Lebensmittel finden sich auf der
BLL-Homepage unter www.bll.de/bll-stellungnahme-sachstand-mineraloel.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL): Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
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Christoph Minhoff
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Datum: 23.11.2016 - 16:07 Uhr
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