"Wir sind in großer Sorge": Geflügelwirtschaft hält bundesweite
Stallpflicht für geboten und sieht Länder in der Verantwortung
(ots) - Die deutsche Geflügelwirtschaft hält eine
bundesweite Stallpflicht für Geflügel weiterhin für sinnvoll und
geboten, um eine Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus bestmöglich zu
verhindern. "Die Situation bleibt angespannt, wir sind nach wie vor
in großer Sorge", sagt Friedrich-Otto Ripke, Präsident des
Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), mit
Blick auf das sich ausbreitende Vogelgrippe-Virus H5N8 mit
bestätigten Fällen bei Wildvögeln in nunmehr elf Bundesländern sowie
in sieben Wirtschaftsgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern. Vor diesem Hintergrund müssten sämtliche
Maßnahmen ergriffen werden, um die Infektionskette zwischen
Wildvögeln und Nutzgeflügel zu unterbrechen, appelliert Ripke an die
Politik: "Unsere Betriebe brauchen jetzt den notwendigen Schutz." Da
eine Dringlichkeitsverordnung des Bundes nicht realisiert wird, sieht
der ZDG umso mehr die Bundesländer in der Verantwortung. "Alle
Länder, die noch keine Regelungen zur Stallpflicht erlassen haben,
sollten hier dem Vorgehen anderer Länder folgen", fordert
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. "Wir haben die Länder gestern im
Zentralen Krisenstab so verstanden, dass sie sich ihrer Verantwortung
bewusst sind. Wir nehmen sie da gerne beim Wort."
Die Epidemiologen des Friedrich-Loeffler-Instituts gehen bei allen
bestätigten Vogelgrippe-Fällen von einem direkten oder indirekten
Kontakt mit Wildvögeln aus. Entsprechend ist eine von den einzelnen
Bundesländern umgesetzte, deutschlandweit geltende Stallpflicht aus
Sicht des ZDG eine zentrale Vorsorgemaßnahme, um eine Ausbreitung des
aggressiven Vogelgrippe-Virus H5N8 bestmöglich zu verhindern. Von
höchster Bedeutung ist auch die Einhaltung der umfangreichen
Biosicherheitsmaßnahmen durch sämtliche Geflügelhalter, "ausdrücklich
auch in kleinen Hobbyhaltungen!", betont ZDG-Präsident Ripke. In
diesem Kontext begrüßt der ZDG die entsprechende Eilverordnung des
Bundes, die seit Montag in Kraft ist.
Die Geflügelwirtschaft fordert eine Befristung der Stallpflicht
auf zunächst zehn Wochen. Das gebe allen Beteiligten die Gelegenheit,
die Situation dann noch einmal neu zu bewerten, sagt Ripke: "Anfang
Februar sieht die Welt hoffentlich schon wieder ganz anders aus."
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ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
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Datum: 23.11.2016 - 11:37 Uhr
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