Untergang der Hansa Treuhand Schiffsfonds reißt Anleger in die Tiefe
(PresseBox) - Am 09.November 2016 entschied das Amtsgericht Lüneburg einstweilig über das Insolvenzverfahren der Containerschiffsgesellschaft MS HS Bizet (Az.: 47 IN 87/16). Für die Anleger der HT-Twinfonds wird ein Totalverlust vorausgesagt. Der Deutsche Finanzmarktschutz (DFMS) legt den Betroffenen nahe, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.
Nachdem im Sommer 2016 die MS HS Bach vom Kurs abkam und Insolvenz für das Schiff beantragt wurde, ist nun auch das Schwesterschiff, die MS HS Bizet betroffen. Damit hat die kleine Flotte der HT-Twinfonds entgültig den Anker geworfen.
Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 geriet eine Vielzahl an Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Misere. Die Charterraten ging stark zurück. Dennoch legte Hansa Treuhand den HT-Twinfonds auf, an denen Anleger sich mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen konnte.
Über die Jahre verschlechterte sich die Rendite der Schiffsfonds so stark, dass Anleger aufgefordert wurden, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Nun droht allen Betroffenen der Totalverlust. Der Geschäftsführer des DFMS Hilmar Heinze meint dazu: ,,Geschädigte Anleger sollten den Untergang ihrer Beteiligung nicht hinnehmen und Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Schiffsfonds wurden meist als rentable Kapitalanlage beworben. Tatsächlich aber sind sie spekulativ und mit vielen Risiken verbunden."
Über dieses Risiko hätten Anleger in einem Anlageberatungsgespräch belehrt werden müssen. ,,Hier gilt es Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen zu lassen", so Hilmar Heinze.
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Datum: 22.11.2016 - 13:38 Uhr
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