InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

So erhalten Sie den ersten Zugriff auf Domains

ID: 1426602

Mit Marken Domains bevorzug registrieren...


(PresseBox) - Wollen Sie bei der Einführung neuer Domains, Ihre Marken bevorzugt als Domains registrieren? Zwar sind bereits mehrere hunderte neue Top Level Domains neu auf den Markt gekommen, aber besonders attraktive Domainendungen wie .app und .web stehen noch in den Startlöchern.
Durch eine Anmeldung der Marke beim Trademark Clearinghouse kann man erreichen, daß man in der sogenannten "Sunrise Period" vor allen anderen Interessenten registrrieren darf. Das Trademark Clearinghouse wurde von ICANN gegründet, damit der Domaineigentümer nicht bei vielen hundert neuen Registrierungsstellen seine Markenrecht dokumentieren muß, sondern durch eine einmalige Registrierung der Marke beim Trademark Clearinghouse berechtigt ist, bei allen neuen Domains bevorzugt registrieren zu dürfen.
In den vergangenen Jahren hat das Trademark Clearinghouse keine besonderen Marketinganstrengungen unternommen. Jetzt hat das Trademark Clearinghouse aber ein Marketingangebot formuliert: Wer seine Marke bis zum Ende des Jahres 2016 beim Trademark Clearinghouse anmeldet, kann nicht nur den exakten Wortlaut seiner Marke, sondern ohne Zusatzkosten 20 Varianten des Wortlautes anmelden, die dann ebenfalls geschützt sind.
Jede Firma hat Namen für Produkte und Dienstleistungen, die sich durch jahrelanges Marketing am Markt als Marke etabliert haben. Es kommt in jeder Firma vor, daß ein Teil dieser Marken nicht bei Patentämtern als Marken registriert worden sind. Leider kann man diese Marken nicht bei den Sunrise Periods von neuen Domains verwenden.
Die Idee liegt nahe, die Marke schnell beim Patentamt zu registrieren. Das Problem bei vorherigen Sunrise Periods waren die Ausschlußfristen für Marken. Die Bestimmungen für die "Sunrise Period" enthielten ein Schlußdatum oder - wie die Angelsachsen sagen- eine "dateline" für Marken. Nach dem Schlußdatum registrierte Marken wurden für die Sunrise Period nicht mehr anerkannt. Man konnte also nicht kurz vor der Sunrise Periode eine Marke registrieren und dann sich mit dieser Marke bei der Sunrise Period anmelden. Bei dem "Trademark Clearinghouse" gibt es keine Ausschlußfristen. Das bedeutet: Man kann genau das tun- einen für das Marketing wichtigen Begriff als Marke registrieren und dann die Marke beim Trademark Clearinghouse anmelden.




Titelrechte und Namensrechte werden von dem Trademark Clearinghouse im Gegensatz zu den meisten Marken nicht automatisch anerkannt. Die Registry der jeweiligen Domain muß diese Kennzeichnungsrechte mit dem Trademark Clearinghouse vereinbaren und in ihrer Policy vorgesehen haben. Für die aus Deutschland und Österreich stammenden Domains wird es wohl solche Vereinbarungen geben.
Geschäftsführer Hans-Peter Oswald von Secura erklärt: "Wir haben durch die Erfahrungen mit der EU-Registrierungen das Knowhow, Namensrecht und Kennzeichnungsrechte in der Sunrise Period für die Kunden einzusetzen, damit sie bevorzugt in der Sunrise Period registrieren können."
Marc Müller
http://www.domainregistry.de/tmc.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  ?Arbeiten wie die Besten? ? der spannende, praxisnahe Vortrag
Vorsicht vor Datenverlust! Temperatur-Unterschiede sorgen für Kondenswasser auf Festplatten
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.11.2016 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1426602
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Koeln


Telefon:

Kategorie:

Telekommunikation


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 89 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"So erhalten Sie den ersten Zugriff auf Domains
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Secura GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GlobalBlock: Schutz für Firmennamen ...

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Schutz des Unternehmensnamens im Internet ebenso wichtig wie der Schutz der Markenrechte. Doch der traditionelle Markenschutz reicht oft nicht aus, um Unternehmen vor Missbrauch, Verwirrung und Schäden ...

Alle Meldungen von Secura GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 503


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.