Impulsvortrag Sicher vor Bußgeldern im Datenschutz: Welche Schritte notwendig sind!
16. Normentag von INMAS in der Bremer Hochschule
(IINews) - Das Unternehmen INMAS hat dieses Jahr zum 16. Normentag in den Räumen der Hochschule Bremen geladen. Über insgesamt vier Impulsvorträge konnten sich die Teilnehmer in Bremen freuen. Nach der Eröffnungsrede zum Thema Industrie 4.0 beginnt Herr Dr. Christian Lockemann von Your Expert Cluster GmbH (YEC) mit seinem Vortrag über die Zusammenführung von Geschäftsprozessen und IT-Systeme, sowie die Entwicklung eines Selbstchecks. Danach folgt der Vortrag Überlegen im Normen-Dschungel von Andreas Ittermann von der PC-Force GmbH. Er stellt die Programme IntraNorma und CE-Ready vor. Wobei Herrn Ittermann das Programm IntraNorma "die Machete für die Ordnung" nennt.
Nach der Mittagspause beginnt Herr Peter Suhling von suhling management consulting seinem Impulsvortrag mit dem Thema "Sicher vor Bußgeldern im Datenschutz: Welche Schritte notwenig sind!". Hierzu hat Herr Suhling ein Praxisbeispiel ausgewählt, bei dem die Landesdatenschutzbehörden in der Vergangenheit anlasslose Prüfungen durchführten. Gemeinsam mit dem Publikum werden die dargestellten Fragen nacheinander beantwortet. Auf diese Weise erhalten die Teilnehmer des 16. Normentages eine Problemstellung aus dem Datenschutz aufgezeigt und dazu auch gleich deren Lösung.
Weitere Einblicke in die Unternehmenspraxis erhielten die Teilnehmer darüber hinaus von Bernhard Pennekamp (Ingenieurbüro für technische Dokumentation), Bernd Schwarzenegger (Global Management Consultancy & Training) sowie Mirco Otto (NDB Elektrotechnik GmbH & Co.KG). Moderiert wurde die Veranstaltung von Karl-Heinz Freitag.
Dass Suhling ein sehr gutes Gespür zu Datenschutzthemen hat, ist daran zu erkennen, dass derzeit erneut die Datenschutz-Auftsichtsbehörden prüfen. Es werden 500 Unternehmen in 10 Bundesländern auf Ihren Datenschutz geprüft. Dazu verwenden die Landesdatenschutzbehörden einen Fragebogen, der die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland abfragt. Dieser Fragebogen ist auf den Website der Landesdatenschutzbehörden frei verfügbar. Da die Behörden zufällig Unternehmen nach grenzüberschreitenden Datenübermittlungen in die USA prüfen, macht es für Unternehmen aus den Bundesländern Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt Sinn, diesen Fragebogen gemeinsam mit ihrem Datenschutzbeauftragten zu prüfen und gegebenenfalls auszufüllen. Auch Unternehmen aus den restlichen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sollten wissen, wie die Fragen zu beantworten sind, falls zukünftig weitere Bundesländer geprüft werden.
Fragen zu diesem Thema beantwortet gerne Peter Suhling von suhling management consulting ( http://suhling.biz).
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Datum: 18.11.2016 - 16:25 Uhr
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