BVR-Studie zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Politische Signale zur Nachbesserung des deutschen Gesetzes positiv, zügige Umsetzung erforderlich
(ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) zeigt sich erfreut über die Ankündigung von
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, beim
deutschen Gesetz zur europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie
nachbessern zu wollen. "Wir begrüßen es, dass die deutschen
Regelungen zum Wohnimmobilienkredit korrigiert werden. Wichtige
Kundengruppen wie junge Familien und ältere Bürger dürfen nicht
weiter von der Vergabe von Immobilienkrediten ausgeschlossen werden",
erklärt Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) anlässlich der
Veröffentlichung einer aktuellen volkswirtschaftlichen BVR-Studie zum
Thema. "Die Bundesregierung sollte die in der europäischen Richtlinie
gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um unnötige Erschwernisse
beim Kreditzugang zu beseitigen und die Rechtssicherheit im
Immobilienkreditgeschäft wiederherzustellen. Die derzeitige Regelung
ist auch ein Beispiel, wie sich überzogene
Verbraucherschutzregelungen letztlich gegen den Verbraucher richten
können", erklärt Fröhlich.
Aufgrund der Erfahrungen mit überhitzten Immobilienmärkten setzte
sich der europäische Gesetzgeber das nachvollziehbare Ziel, mit der
neuen Richtlinie den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Bei
der Umsetzung in deutsches Recht hätte, so die Studie, die Tatsache
stärkere Berücksichtigung finden müssen, dass sich - anders als etwa
in den USA, Irland oder Spanien - die privaten Haushalte in
Deutschland weder übermäßig stark verschulden, noch Banken
hierzulande mit einer zu laxen Finanzierungspraxis auffallen. Sowohl
die Bürger als auch die Kreditinstitute gehen in Deutschland
verantwortungsvoll bei der Kreditaufnahme und der Vergabe von
Krediten um. Ein akutes Marktversagen herrscht an den Märkten für
Immobilienkredite aus zwei Gründen nicht vor. "Erstens ist die
Verschuldung der privaten Haushalte in Deutschland im Vergleich zu
ihrer Wirtschaftskraft in den vergangenen fünf Jahren deutlich
zurückgegangen. Zweitens liegen die Beleihungen von Wohnimmobilien
traditionell mehr als 20 Prozent unter dem Wert der Immobilie",
erklärt Fröhlich.
Seit Inkrafttreten des deutschen Gesetzes zur
Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 signalisierten viele
Banken Erschwernisse bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Anhand
der aggregierten Zahlen zur Entwicklung der Kreditbestände, wie sie
die Bundesbankstatistik regelmäßig aufführt, lassen sich die
schädlichen Effekte nicht unmittelbar ablesen, weil sie durch die
insgesamt hohe Kreditnachfrage infolge des Niedrigzinsniveaus und
anhaltenden Baubooms bislang kompensiert wurden. Die qualitativen
Signale seitens der Banken zeigen aber klare Erschwernisse des
Kreditzugangs auf. Nach einer nicht repräsentativen ad hoc-Umfrage
des BVR unter rund 40 Genossenschaftsbanken lag der Anteil der
Kredite, die im Zuge der Gesetzesänderungen nicht getätigt werden
konnten, an der Neukreditsumme in den Monaten April bis September
2016 im Schnitt bei 10 bis 20 Prozent.
Die Bereitschaft des Justizministeriums zu einer Anpassung der
aktuellen Gesetzeslage ist also zu begrüßen. Die EU-Richtlinie bietet
hierfür genügend Spielraum. "Der deutsche Gesetzgeber sollte die
Nachbesserungen nun zügig umsetzen, damit alle Verbrauchergruppen
wieder gleichberechtigt Immobilienkredite aufnehmen können", fordert
Fröhlich. Ziel der Veränderungen sollte dabei sein, dass neben
eindeutigeren rechtlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung auch
der Wert der Immobilie wieder so weit wie möglich eine Rolle bei der
Immobilienfinanzierung spielen darf.
Die aktuelle Studie des BVR ist im Internet unter www.bvr.de,
Publikationen, Konjunkturberichte abrufbar.
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Datum: 17.11.2016 - 10:08 Uhr
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