80 Jahre Patentgerichtsbarkeit Düsseldorf
Internationaler Einfluss und hohe fachliche Qualität bei Patentverletzungsverfahren
(PresseBox) - Der Patentgerichtsstandort Düsseldorf wird 80 Jahre alt. Seit Gründung der Kammer für Patentstreitsachen am Landgericht Düsseldorf am 1. Oktober 1936 hat er immer mehr an Bedeutung gewonnen. Jahrzehntelang hat er mit seiner hohen juristischen Qualität zur Weiterentwicklung der Patentrechtsprechung beigetragen: Gut zwei Drittel der Patentverletzungsklagen in Deutschland werden in Düsseldorf anhängig gemacht.
Auch unter dem Einfluss von Globalisierung und Digitalisierung behauptet sich Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt souverän gegenüber anderen Gerichtsstandorten: Mehr als jede zweite Patentverletzungsklage in Europa wird hier verhandelt. Über die Hälfte aller in Düsseldorf klagenden Unternehmen stammen aus dem Ausland. Die Stadt gehört damit seit Jahrzehnten weltweit zu den führenden Standorten für Patentstreitigkeiten. Daher sollte ursprünglich auch eine deutsche Lokalkammer des europäischen Patentgerichts in Düsseldorf ihre Arbeit aufnehmen. Die Einrichtung dieses Gerichts und damit auch der Lokalkammern ist jedoch aufgrund des Brexits inzwischen infrage gestellt, dürfte sich aber zumindest verzögern.
Werner Cohausz, einer der Gründer von Cohausz & Florack (C&F), hatte sich schon in den 20er Jahren intensiv mit Patentstreitigkeiten befasst und 1954 den Umzug des Patentgerichts von Berlin nach Düsseldorf mit gestaltet. Im gleichen Jahr gründete er gemeinsam mit Wilhelm Florack die Kanzlei. Diese hat im Laufe ihrer über 60-jährigen Geschichte ebenfalls dazu beigetragen, Düsseldorf als wichtigen Gerichtsstand für nationale und internationale Patentverfahren zu etablieren. Die inzwischen mehr als 100-köpfige Belegschaft, darunter 26 Patent- und Rechtsanwälte, berät an ihrem Hauptsitz in Düsseldorf große Konzerne ebenso wie mittelständische Betriebe in allen Fragen rund um den gewerblichen Rechtsschutz und angrenzende Rechtsgebiete. ?80 Jahre Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf ? das bestärkt auch uns als Düsseldorfer Kanzlei in unserem Einsatz für unsere Mandanten und für den Schutz ihres geistigen Eigentums?, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F.
Den 80. Jahrestag der Patentgerichtsbarkeit feiert das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25. November 2016 zusammen mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft. Anlässlich des Jubiläums ist eine Festschrift erschienen, die auch Beiträge von C&F und anderer namhafter Düsseldorfer Kanzleien sowie von Richtern des Landgerichts, des Oberlandesgerichts und des BGH enthält (Dr. Thomas Kühnen, Hrsg.: ?Festschrift 80 Jahre Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf?, 1. Auflage 2016, Carl Heymanns Verlag, Köln).
Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
www.cohausz-florack.de
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Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
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Datum: 16.11.2016 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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