Fragliche Kündigung von Prämienspar-Verträgen der Sparkasse
(PresseBox) - Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am 15. November 2016 über die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hinweg entschieden. Diese klagte mit ca. 2000 Kunden der Kreissparkasse gegen die einseitige Kündigung von Altverträgen. Ob die Kündigungen wirksam werden, ist noch nicht geklärt. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) empfiehlt den Klageweg für betroffene Kunden.
Die so genannten "Prämiensparen flexibel"-Verträge der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld aus den 90''er Jahren, boten Prämien von bis zu 50 Prozent an. Für ca. 2000 Kunden, die mit Hilfe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geklagt haben, ein herber Rückschlag. Die Sparkasse begründete die Kündigungen mit der aktuellen Marktlage und den niedrigen Zinsen. Das Landgericht gab dem Beklagten recht: Somit darf die Kreissparkasse ihre Kündigungen weiterhin verschicken.
"Mit dieser einseitigen Kündigung darf man sich nicht zufrieden geben. Wer seine Prämien erhalten möchte, sollte gegen die Kündigung klagen. ", so der DFMS Geschäftsführer (www.finanzmarktschutz.de).
Der DFMS bietet betroffenen Sparern der Kreisparkasse eine kostenfreie Erstbewertung durch seine Vertrauensanwälte.
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Datum: 16.11.2016 - 10:09 Uhr
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