InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: So profitieren sie davon

ID: 1424123

Bei Altverträgen gilt das "ewige Widerrufsrecht"


(PresseBox) - Versicherungsnehmer sollten vor dem Jahreswechsel ihre Renten- und Lebensversicherungen genau unter die Lupe nehmen. Bei Altverträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 gilt ?ewiges Widerrufsrecht?. Kunden der großen Versicherungsgesellschaften, wie Aachener Münchener, ERGO, Allianz uvm. sind betroffen. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) unterstützt Versicherungsnehmer bei der Prüfung.
Ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 07.05. 2014, beruft sich auf die Tatsache, dass Kunden bei Vertragsabschluss nicht ausführlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden ( Az. IV ZR 76/11, vom 29.07. 2015 ? Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14). In einigen Fällen wurden die Verbraucherinformationen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen dem Kunden erst mit der ausgestellten Police übermittelt. Wenn nicht innerhalb der nächsten 30 Tage Widerruf eingelegt wurde, galt der Vertrag als abgeschlossen.
Widerrufsbelehrungen, die nicht den gesetzlichen Verordnungen entsprechen, sind unwirksam und somit von der 30-tägigen Widerrufsfrist ausgeschlossen. Beispielsweise ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, wenn diese nicht ,,drucktechnisch deutlich hervorgehoben? ist.
Bei erfolgreichem Widerspruch kann der Versicherungsnehmer die Rückzahlung von Rückkaufswert, Prämien und ggf. der Kapitalsertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag verlangen.
Warum sich ein Widerspruch lohnt?
Die damaligen Verträge sind aus heutiger Sicht nicht mehr lukrativ. Damals lockte man mit verschiedenen Vertragskomponenten, die heute überholt und teuer erscheinen. Man nutzte die Chancen des Policenmodells aus und händigte dem Kunden die vollständigen Vertragsdokumente erst nach Vertragsabschluss aus. Dies gilt heute als unzulässig. Gegenwärtige Vertragsangebote zur Vorsorge sind vielfältiger und kundenfreundlicher.
Lassen sie sich nicht von komplizierten Vertragsklauseln verunsichern.
Der DFMS (www.finanzmarktschutz.de), bietet hier eine kostenfrei Überprüfung für jeden betroffenen Versicherungsnehmer.




Das Wichtigste in Kürze.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  DAX: Wird der Trump-Faktor weiter für Auftrieb sorgen?
Magellan Maritime Service (MMS): Welche Möglichkeiten haben die Anleger?
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 14.11.2016 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1424123
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Naumburg


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 33 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: So profitieren sie davon
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Finanzmarktschutz e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Finanzmarktschutz e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 188


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.