InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Zukunft des freien Links in Gefahr?

ID: 1423873

Playboy setzt sich mit Klage gegen Verlinkung vor dem EuGH durch


(LifePR) - Wenn ein kleines Amtsgericht mit einem hochkomplizierten IT-Thema überfordert ist, mag man es einem bald in Pension gehenden Richter nachsehen, wenn sein revidierbares Urteil die nächsten Instanzen nicht überlebt. Aber wenn der Europäische Gerichtshof Entscheidungen zum Thema Internet fällt, dann sollte man doch zumindest von der notwendigen Fähigkeit, das Thema richtig einzuschätzen, ausgehen.
Die Netzgemeinde schüttelt derzeit ungläubig die Köpfe: Zum Aktenzeichen Az. C-160/15 hat der EuGH am 8. September 2016 eine Entscheidung gefasst, die zukünftig vorschreibt, bei der Prüfpflicht von Hyperlinks unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen.
Unterschiede zwischen gewerblichen Anbietern und Non-Profit-Projekten
Dienste-Anbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlichen, stehen demnach in der Pflicht, verlinkte Inhalte nicht nur einmalig zu prüfen, sondern auf Dauer zu gewährleisten, dass sich hinter ihren Hyperlinks keine Urheberrechtsverletzungen verbergen. Reine Informations-Provider oder Non-Profit-Publisher müssen dieser Prüfpflicht nicht nachkommen.
Während sich die einen auf Post vom Abmahn-Anwalt einstellen müssen, können es die anderen ganz beruhigt angehen.
Was das Netz in den einschlägigen Foren aber am meisten aufregt: Das ?System Hyperlink? wird angegriffen, denn letztendlich muss jeder Blogger hinterfragen, wie es mit seiner Gewinnerzielungsabsicht aussieht. Steht das irgendwie im Zweifel, dann muss er quasi grundsätzlich auf die Verwendung von Links verzichten, weil niemals jemand komplett ausschließen kann, dass sich hinter einem Link heute oder in Zukunft eine Urheberrechtsverletzung verbirgt.
Journalisten hatte der EuGH den Linkgebrauch vor Jahren noch zugestanden, aber haben die nicht auch eine Gewinnerzielungsabsicht?
Vom Verlinkungsverbot bis zum Ende der Themenvielfalt im Netz ist es ein kurzer Weg. Geklagt hatte übrigens die Herausgeberin des ?Playboy?, nachdem ein holländisches Portal auf eine weitere Homepage mit geschützten Inhalten verlinkt hatte, für die es keine




Veröffentlichungsgenehmigung gegeben hatte. Der Playboy unterlag vor den holländischen Gerichten, der EuGH sprach ihm Schadensersatz zu.
Was selbst Verfechter strenger Regeln im Urheberschutz stört: Das Urteil ist sehr schwer anwendbar, den vor der eigentlichen Klärung des Vorwurfs muss die Gewinnerzielungsabsicht geklärt werden.

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kölner Marken-, Rechte- und Personenschützerkanzlei LHR.
Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum haben sich am Kanzleistandort Köln auf Wettbewerbsrecht spezialisiert und vertreten Unternehmer und Personen deutschlandweit. Rechtsanwalt Arno Lampmann steht unter Tel.: 0221 / 2716733-0 oder per Mail an lampmann(at)lhr-lw.de zur Verfügung


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kölner Marken-, Rechte- und Personenschützerkanzlei LHR.
Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum haben sich am Kanzleistandort Köln auf Wettbewerbsrecht spezialisiert und vertreten Unternehmer und Personen deutschlandweit. Rechtsanwalt Arno Lampmann steht unter Tel.: 0221 / 2716733-0 oder per Mail an lampmann(at)lhr-lw.de zur Verfügung



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Wo Supermann draufsteht muss auch Supermann drin sein
IP-Adressen dürfen gespeichert werden
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 13.11.2016 - 11:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1423873
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

n


Telefon:

Kategorie:

Marketing & Werbung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 32 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zukunft des freien Links in Gefahr?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Werbekennzeichnung mit #ad reicht nicht aus ...

rbung für ein Unternehmen gemacht wird. Daher ist es kein Wunder, dass bekannte "Influencer" und allgemein bekannte Prominente mit gut laufenden Instagram-Accounts insbesondere von der Fashion- und Beauty-Industrie heiß umworben werden. ? ...

12 vergebliche Gegendarstellungen ...

Aufrichtigkeit ? In den Songwelten von Peter Maffay sind das die wichtigen Säulen des Systems. Schon klar, dass der deutsche Rocker gegen kritische Berichte ? wenn ihm danach ist ? mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgeht. Der Spiegel hat ...

Alle Meldungen von Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.242
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 108


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.