CETA tritt in Kraft: Mehr billiges Fleisch für Europa
(ots) -
- 20.140 Tonnen Fleisch aus Kanada ab 2017: Ernsthafte Gefahr für
kleinbäuerliche Betriebe in Europa
- TTIP durch Trump wahrscheinlich gescheitert: US-Firmen werden
versuchen, über CETA in den EU-Markt zu drängen
- Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V. klärt in seinem
E-Book (www.anwalt.org/ebook-ceta.pdf) über Chancen und Risiken
des Freihandelsabkommens auf
Am 30. Oktober ging ein wahrer Verhandlungsmarathon zu Ende:
Vertreter der Europäischen Union und der kanadische Premierminister
Justin Trudeau unterzeichneten das Freihandelsabkommen CETA. Damit
werden die Teile des Vertrages, welche nur die EU-Ebene betreffen,
voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft treten. Vorher muss allerdings
noch das Europäische Parlament der vorläufigen Anwendung von CETA
zustimmen, was höchstwahrscheinlich im Dezember dieses Jahres oder
Anfang 2017 der Fall sein wird.
Zollkontingente für Rind- und Schweinefleisch werden stark
ausgeweitet
Ab 2017 werden jedes Jahr die Fleischmengen erhöht, die zollfrei
aus Kanada importiert werden dürfen, wie Anhang 2 A des
CETA-Vertrages vorsieht. "Im sechsten Jahr sind dann bereits für
45.840 Tonnen Rindfleisch und ganze 75.000 Tonnen Schweinefleisch
keine Zölle mehr fällig", erklärt Mathis Ruff, Vorsitzender des
Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. (BvDR e.V.).
Günstiges Fleisch wird zur Konkurrenz für europäische Produzenten
Dieses Fleisch wird durch den Wegfall der Zölle in der Regel
günstiger sein als Erzeugnisse europäischer Hersteller, da kanadische
Fleischproduzenten Tiere häufig in ertragreichen Großbetrieben
halten. Dadurch können europäische Konsumenten günstigeres Rind- und
Schweinefleisch kaufen. Allerdings besteht für europäische
Fleischproduzenten die Gefahr, dass ihre Umsätze aufgrund der
Konkurrenz aus Kanada sinken. Besonders für kleinere, bäuerliche
Betriebe kann die Konkurrenz von der anderen Seite des Atlantiks zu
einer ernsthaften Gefahr werden.
US-amerikanische Konzerne können über CETA in die EU drängen
Mit der Wahl von Donald Trump am 9. November 2016 gilt das
geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen den Vereinigten Staaten
von Amerika und der Europäischen Union als gescheitert.
US-amerikanische Konzerne werden nun jedoch über CETA auf den
europäischen Markt drängen. Ein US-Unternehmen benötigt lediglich
eine Tochtergesellschaft in Kanada, welche dort einen gewissen
Grundstock an Kapital besitzt, um im Sinne von CETA wie ein
kanadisches Unternehmen behandelt zu werden.
Dadurch können US-Unternehmen nicht nur ihre Produkte günstiger in
die EU exportieren. Sollte es nach vollständiger Ratifizierung des
Abkommens möglich sein, dass ausländische Investoren vor einem
Schiedsgericht nationale Regierungen verklagen, könnten auch
US-Unternehmen ihre Interessen in Europa vor Gericht durchsetzen.
Damit wäre CETA eine Art TTIP durch die Hintertür.
Weitere Informationen zu CETA sowie zum internationalen
Wirtschaftsrecht allgemein erfahren Interessierte auf www.anwalt.org.
Hintergrund:
Das Informationsportal Anwalt.org informiert interessierte
Bürgerinnen und Bürger über alle relevanten Rechtsthemen in
Deutschland. Unter www.anwalt.org/ceta finden Sie beispielsweise
wichtige Informationen über das Freihandelsabkommen CETA. Zusätzlich
bietet das Portal ein kostenloses Anwaltsverzeichnis an, das
Rechtsanwälte in zahlreichen Städten auflistet und stetig ausgebaut
wird.
Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. (BvdR e.V.) rief das
Portal anwalt.org ins Leben. Beim BvdR e.V. handelt es sich um einen
Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz
Deutschland, die Beiträge zu verschiedensten juristischen Themen
veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von Rechtsanwalt
Mathis Ruff in Berlin gegründet und sieht sich als
Informationsnetzwerk und Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen an,
bietet jedoch keine Rechtsberatung.
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Datum: 10.11.2016 - 10:04 Uhr
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