Klimaschutzplan 2050 noch nicht entscheidungsreif / Fortentwicklung des Emissionshandels ist sinnvoller als nationaler Klima-Aktionismus
(ots) - Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf des
Klimaschutzplans 2050 ist noch nicht entscheidungsreif, weil zentrale
Fragen nicht ausdiskutiert und geklärt sind.
Der jetzt vorliegende Entwurf des Klimaschutzplans drängt
Industrie und konventionelle Stromerzeugung ohne Rücksicht auf die
Konsequenzen für Beschäftigte, Region und Unternehmen ins Aus. Der
unverzichtbare Beitrag der konventionellen Kraftwerke für
Versorgungssicherheit und eine bezahlbare Transformation der
Energiesysteme würde wegfallen. Damit das nicht passiert, fordert die
Braunkohlenindustrie:
- Beibehaltung des bisherigen Klimaschutzziels für 2050
- Streichung der Kommission "Klimaschutz, Wachstum, Strukturwandel
und Vollendung der Energiewende"
- Verzicht auf sektorspezifische Ziele, vor allem auf
überproportionale Ziele für die Energiewirtschaft
- Kein Verbot neuer Kohlenkraftwerke und keine Eingriffe in
landesplanerisch genehmigte Tagebaue
- Commitment zum ETS in seiner heutigen Form - kein
CO2-Mindestpreis
Kraftwerke und Industrieanlagen, die dem europäischen
Emissionshandelssystem für Kohlendioxid (ETS) unterliegen, dürfen
nicht Teil eines zusätzlichen nationalen Klimaschutzprogramms werden.
Die Bundesregierung muss sich wegen der bestehenden Aufgabenteilung
zwischen EU und Nationalstaaten sowie im Interesse einer Balance
zwischen sicherer, preiswerter sowie klimagerechter Energieversorgung
und Industrieproduktion an die europäischen Vorgaben halten.
Die Braunkohlenindustrie erinnert daran, dass Deutschlands
Klimaschutzpolitik nicht im isolierten Raum stattfindet, sondern in
europäische und internationale Vereinbarungen und gesetzliche
Verpflichtungen eingebettet ist.
Zusätzliche nationale Maßnahmen im ETS-Bereich laufen ins Leere,
da damit Emissionen nur verlagert aber nicht vermieden werden,
erklärte der Deutsche Braunkohlen-Industrie-Verein (DEBRIV) in einer
Reaktion auf den neuen Entwurf des Klimaschutzplans 2050 der
Bundesregierung.
Die Forderung des Klimaschutzplans nach CO2-Mindestpreisen läuft
ins Leere. Eine Stärkung des Emissionshandels hat nichts mit hohen
CO2-Preisen zu tun. Der Emissionshandel ist ein Instrument der
Mengen- und nicht der Preissteuerung. Zwei Ziele gleichzeitig zu
erreichen, nämlich Preis und Menge, kann das System nicht leisten.
Mit den Forderungen, Tagebauerweiterungen und Kraftwerksneubauten
sowie sogar Kraftwerksmodernisierungen zu untersagen, greift der
Klimaschutzplan in die Investitionsfreiheit der Unternehmen ein und
begibt sich damit in planwirtschaftliche Bereiche, die einer
Marktwirtschaft widersprechen.
Nachdrücklich spricht sich der DEBRIV gegen die im Klimaschutzplan
vorgesehene Einsetzung einer Kommission "Klimaschutz" aus.
Insgesamt ist der aktuelle Entwurf volkswirtschaftlich, industrie-
und gesellschaftspolitisch immer noch höchst problematisch, da eine
übergreifende Folgenabschätzung fehlt. Sollte der Klimaschutzplan in
der vorliegenden Form vom Kabinett verabschiedet werden, würde
Klimaschutz zur maßgeblichen Richtschnur der Wirtschafts- und
Industriepolitik werden. Versorgungssicherheit, Wachstum,
Beschäftigung und soziale Aspekte würden demgegenüber nur noch
nachrangig zu berücksichtigen sein.
Nach Überzeugung der Braunkohlenindustrie ist es dringend
notwendig, dass der Klimaschutzplanentwurf noch substantielle
Änderungen erfährt, bevor es zum Kabinettsbeschluss kommt. Der
Klimaschutzplan muss dem Leitbild einer nachhaltigen, verlässlichen
und sozial ausgewogenen Klimapolitik in einem ganzheitlichen Ansatz
folgen. Ziele wie Klimaschutz, Bezahlbarkeit und
Versorgungssicherheit müssen gleichrangig sein. Dabei muss die
Klimapolitik als Teil der Wirtschafts- und Industriepolitik
verstanden werden und es muss einen Vorrang für Marktwirtschaft vor
Planwirtschaft und Regulierung geben.
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Datum: 08.11.2016 - 14:35 Uhr
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