DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker: "Qualitätskriterien müssen auch bei Spielhallen gelten."
(ots) - Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen
Automatenwirtschaft (DAW), begrüßt die Entscheidung der
Ministerpräsidentenkonferenz, Sportwettkonzessionen künftig anhand
qualitativer statt quantitativer Kriterien zu vergeben. "Die
Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz ist ein
Paradigmenwechsel hin zur Qualität als Maßstab für
Glücksspielregulierung", sagt Stecker. "Umso unverständlicher ist es,
dass die Länder weiterhin an den unsinnigen Mindestabständen und dem
Verbot von Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen festhalten." Die
Länderchefs hatten auf ihrer Konferenz am 27. und 28. Oktober in
Warnemünde beschlossen, die mengenmäßige Begrenzung der Konzessionen
für Sportwetten aufzuheben und stattdessen qualitative Kriterien
anzuwenden.
Ab dem 31. Juli 2017 dürfen Spielhallen nur noch betrieben werden,
wenn sie einen Mindestabstand von bis zu 500 Metern zueinander
einhalten, ungeachtet jeglicher Qualitätskriterien. "Die Absurdität
der Mindestabstandsregelungen wird dadurch deutlich, dass einige
Länder bei Unterschreitung des Mindestabstandes von
Bestandsspielhallen sogar auslosen, welcher Betrieb schließen muss
und wer überleben darf. Für die Unternehmer und deren Mitarbeiter
sind diese Kündigungen aus der Lostrommel an Willkür nicht zu
überbieten."
Stecker fordert, dass auch bei den Spielhallen nicht mehr Größe
und Abstand zueinander entscheiden sollten, sondern ebenfalls
Qualitätskriterien: "Viele Spielhallen lassen sich heute schon
freiwillig von unabhängigen TÜV-Organisationen zertifizieren", so der
Sprecher der Automatenwirtschaft weiter. "Wer das legale und
spielerschützende Spiel gegenüber den zunehmenden illegalen Angeboten
stärken will, sollte den richtigen Qualitätsgedanken der
Sportwettregulierung auch auf die Automatenwirtschaft anwenden. Alles
andere wäre systemwidrig und kontraproduktiv."
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Manuel Michalski
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Datum: 03.11.2016 - 12:00 Uhr
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