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Kostenübernahme bei Augenoperationen zur Behebung von Fehlsichtigkeiten bei Privaten Krankenversicherungen:

ID: 1415877

CLLB reicht weitere Musterklage gegen Private Krankenversicherung ein


(LifePR) - Viele Private Krankenversicherungen lehnen die Übernahme von Erstattungen im Bereich der Augenoperationen grundsätzlich ab. Jedoch sprechen mehrere Urteile von Amtsgerichten, Landgerichten bis hin zu Oberlandesgerichten für eine eben solche Erstattungspflicht bei Patienten von Privaten Krankenversicherungen.
Versicherungsnehmer sind enttäuscht und fragen nach ihren Handlungsoptionen.
Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten zu erstatten.
Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK / Augenlasern oder Clear-Lens-Exchange / Linsenaustausch) durch die privaten Krankenversicherungen ist die Definition der Fehlsichtigkeit als Krankheit und die Besserung dieser Krankheit bei der gewünschten Behandlung. Beide Kriterien werden bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit von der Rechtsprechung grundsätzlich bejaht. Sowohl die Kurz-, als auch die Weitsichtigkeit stellen eine Abweichung von der normalen Sehfähigkeit dar. Beim Krankheitsbegriff spielt es generell keine Rolle, wie stark die Fehlsichtigkeit ist. Dass die Behandlung dieser Fehlsichtigkeit mittels Augenoperation zur Besserung, idealerweise zur Heilung führt, ist wissenschaftlich erwiesen.
Versicherungsgesellschaften versuchen, sich ihrer Leistungspflicht durch diverse, unserer Erfahrung nach nicht stichhaltige, Argumente zu entziehen. Einer unserer Mandanten ließ sich hiervon nicht beirren und erteilte den Auftrag zur gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Patienten. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.
Für die Einschätzung der Erfolgsaussichten ist immer die individuelle Prüfung der Voraussetzungen der Behandlung erforderlich. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass nach überwiegender Rechtsprechung von einer Kostenübernahmepflicht der Privaten Krankenversicherungen bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit auszugehen ist, so dass die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Ihre Private Krankenversicherung bei deren Ablehnung der Kostenerstattung als gut zu bewerten sind.




CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen.
 
 
 

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.


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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



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DFSI Qualitätsrating: Die besten Privaten Krankenversicherer 2016 (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 24.10.2016 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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