Boo-Domains: Und es hat "Buh!" gemacht....
Boo-Domains für Halloween
(PresseBox) - Bald ist Halloween - der Vorabend von Allerheiligen. In den USA stand der ganze Monat Oktober im Zeichen von Halloween.
Will Google uns Angst machen? Sicherlich nicht. Google zählt sich doch zu den "Guten". Dennoch wird Google in Zukunft die Boo-Domains anbieten- eine Domain fürs Gruseln.
Wenn Sie Ihren kleinen Sohn oder kleine Tochter einmal erschrecken wollten, dann haben Sie vielleicht "Huch" oder "Buh" gerufen.
Jetzt können Sie auch im Intenet "Buh" rufen. Auf Englisch heißt das deutsche "Buh": boo.
Mit Boo-Domains können Sie jemand erschrecken. Google Registry schreibt über die neue angebotene Bo-Domain: "Gruseln erlaubt. Eine Domain für Süßes und Saures und alles, was schön schaurig ist."
Die Boo-Domains sind also die Domains für zum Beispiel:
-Halloween
-Karneval,sofern das Kostüm oder Motiv gruselig
-Gothics
-Vampir-Filme
-Frankenstein
-Geisterstunde
-Gruseln
-Horror-Filme
-Horror-Bücher
-Dracula
-Edgar Allan Poe
-Gespenster
-Geister
-Zombies
-Walpurgisnacht
-Hexen
-"The Munsters"
-Monster
-Aliens
Falls Sie zu Halloween noch kein Geschenk für Ihre Lieben haben oder Ihre Freunde schon alles haben, dann sollten Sie einen Gutschein für eine Halloween-Domain verschenken.
Sollten Sie lieber Uh! anstatt Buh! rufen, kein Problem: dafür gibt es die OOO-Domains.
Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de/ooo-domains.html
http://www.domainregistry.de/boo-domains.html
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 23.10.2016 - 11:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1415624
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Koeln
Telefon:
Kategorie:
Marketing & Werbung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 37 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Boo-Domains: Und es hat "Buh!" gemacht....
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Secura GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).