REACH: Daten in der Lieferkette sinnvoll nutzen und erfolgreich kommunizieren
(ots) - Durch die REACH-Verordnung stehen mittlerweile
sehr umfassende öffentlich zugängliche Daten für eine Vielzahl von
chemischen Stoffen zur Verfügung. Der sinnvolle Umgang mit diesen
Daten und deren erfolgreiche Kommunikation entlang der Lieferkette
stehen im Mittelpunkt einer Veranstaltung des REACH-CLP-Biozid
Helpdesks bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA). Sie findet am 5. Dezember in der DASA Arbeitswelt Ausstellung
in Dortmund statt.
"Ohne Daten, kein Markt" lautet eine Vorgabe der REACH-Verordnung.
Inzwischen liegen Daten über die Eigenschaften von vielen chemischen
Stoffen vor. Sie können beispielsweise genutzt werden, um die
Einstufung eines Stoffes durchzuführen. Dabei ist den von REACH
betroffenen Unternehmen oft nicht klar, ob und wie diese Daten unter
REACH und CLP verwendet werden können.
Zudem nutzen Behörden diese Daten, um zu entscheiden, ob Stoffe
besonders reguliert werden müssen. Die Forderung von Industrie und
Behörden nach Transparenz bei diesen Entscheidungsprozessen führt
dazu, dass mittlerweile eine Vielzahl von Stofflisten existiert, die
den Regelungszustand eines Stoffes beschreiben. Neben gesetzlich
verbindlichen Listen mit regulatorischen Konsequenzen gibt es
zusätzlich Listen, die lediglich beschreiben, in welchem
Regelungsprozess sich ein Stoff gerade befindet. Hier herrscht
ebenfalls eine erhebliche Unsicherheit bei der Frage, welchen Status
die einzelnen Listen haben und mit welchen Konsequenzen gerechnet
werden muss, wenn ein Stoff auf einer dieser Listen aufgeführt wird.
Die Veranstaltung "REACH Lieferkette: Daten sinnvoll nutzen und
erfolgreich kommunizieren" des REACH-CLP-Biozid Helpdesks beleuchtet
auf der einen Seite die Relevanz der einzelnen Listen. Auf der
anderen Seite zeigt sie einen sinnvollen Umgang mit den Informationen
der Listen auf. Darüber hinaus wird erläutert, wie sich die
veröffentlichten Stoffdaten für die eigenen Belange nutzen lassen.
Dazu gehören beispielsweise die Einstufung des Stoffes oder die
Gefährdungsbeurteilung.
Die Veranstaltung "REACH Lieferkette: Daten sinnvoll nutzen und
erfolgreich kommunizieren" richtet sich an Unternehmen, die mit
chemischen Stoffen umgehen. Insbesondere sind kleine und
mittelständische Unternehmen angesprochen. Für die Veranstaltung wird
eine Teilnahmegebühr von 70 Euro erhoben. Anmeldeschluss ist am 14.
November 2016. Das gesamte Programm, weitere Informationen und die
Anmeldung gibt es im Internet unter www.baua.de/termine.
Direkter Link: http://ots.de/JH7oL
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe 6.1,
Pressearbeit Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse(at)baua.bund.de
www.baua.de
Original-Content von: Bundesanstalt f?r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 19.10.2016 - 10:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1414121
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Dortmund
Telefon:
Kategorie:
Forschung & Entwicklung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 40 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"REACH: Daten in der Lieferkette sinnvoll nutzen und erfolgreich kommunizieren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).