InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Offenes W-LAN: Wird wieder alles anders?

ID: 1401140


(PresseBox) - Veranstalter, die offene W-LAN-Netze für ihre Besucher und Teilnehmer anbieten, z. B. auf Tagungen, Messen oder Kongressen, in Hotels, aufgepasst:
Kürzlich hat die Bundesregierung mit § 8 TMG eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) auf den Weg gebracht, wonach vordergründig der Betreiber offener W-LAN-Netze geschützt werden sollte: Loggt sich ein Nutzer in sein Netz ein und begeht darüber eine Urheberrechtsverletzung, soll der Anbieter des W-LAN-Netzes zumindest vor Abmahnungen der Rechteinhaber geschützt werden. Leider ist aber Streit und Rechtsunsicherheit schon vorprogrammiert, weil der Gesetzgeber es versäumt hat, seinen neuen Gesetzestext unmissverständlich zu formulieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wollte dieser Rechtsunsicherheit offenbar in nichts nachstehen und toppt das Ganze nochmal. Zwar soll es nach dem nun verkündeten Urteil des EuGH dabei bleiben, dass der Betreiber offener W-LAN-Netze grundsätzlich nicht für die Urheberrechtsverletzung fremder Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Aber, und nun kommt der Haken, kann ein Rechteinhaber verlangen, dass der Betreiber seinen Anschluss mit einem Passwort sichern muss, also den Nutzern den Zugang nur gegen Passwort einräumen darf, um die Verfolgbarkeit weiterer Rechtsverletzungen zu ermöglichen.
Das Urteil muss in Ruhe analysiert werden. Auf den ersten Blick ist es so zu verstehen, dass der Anbieter nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann, wohl aber auf Erstattung der Kosten, die dadurch entstehen, dass der Rechteinhaber bei einem Gericht einen Antrag stellt, dass dieses eine Anordnung erlässt, der Anbieter müsse die Fortsetzung der Rechtsverletzung verhindern.
Damit besteht aber durch das neue Urteil wieder ein nicht unerhebliches (Kosten-) Risiko für den Anbieter offener W-LAN-Netze. Da die jüngste Gesetzesänderung in Deutschland diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wird wohl der Gesetzgeber sein Gesetz nachrüsten müssen, bzw. es ist fraglich, ob das deutsche Recht den Anforderungen des EuGH-Urteils genügt.




Das bedeutet: Betreiber offener W-LAN-Netze müssen weiterhin auf der Hut sein und sich wohl überlegen, ein offenen W-LAN-Netz anzubieten. Wir sind gespannt, wie (und ob) nun auch der deutsche Gesetzgeber reagiert.
 

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Emotionen auf den Zahn gefühlt
Window2Print bei 3. Firmenlauf in Frankfurt Oder
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 16.09.2016 - 12:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1401140
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Marketing & Werbung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 34 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Offenes W-LAN: Wird wieder alles anders?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 399


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.