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Spaß ohne Reue - Sicherheit beim Kirmesbesuch / R+V-Infocenter: Auf dem Rummelplatz gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen

ID: 1398329


(ots) - Loopings in schwindelerregender Höhe,
spektakuläre Sturzflüge oder atemberaubende Drehungen - Fahrgeschäfte
sorgen für Nervenkitzel bei vielen Kirmesbesuchern. Damit die Freude
ungetrübt bleibt, sollten Fahrgäste die Verhaltensregeln der
Aussteller unbedingt beachten und beispielsweise lose Gegenstände an
der Kasse abgeben. Auch Selfies oder Telefonate sind während der
Fahrt tabu. "Wenn Karussells oder Achterbahnen Kopf stehen oder hohe
Geschwindigkeiten erreichen, können Handys, Selfie-Sticks oder
Schirme zu gefährlichen Geschossen werden", sagt Torben Thorn,
Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, die
Hinweise und Anweisungen der Aussteller zu befolgen - im eigenen
Interesse und zum Schutz anderer.

Lose Gegenstände, die nicht mit ins Karussell dürfen, können
Besucher beispielsweise einer anderen Person anvertrauen oder an der
Kasse hinterlegen. "Allerdings übernehmen die Schausteller dafür in
der Regel keine Haftung", so R+V-Experte Thorn. In Freizeitparks gibt
es zusätzlich die Möglichkeit, Schließfächer zu nutzen. Wer sich
nicht an diese Anweisungen hält, riskiert, zur Verantwortung gezogen
zu werden, wenn beispielsweise herumfliegende Gegenstände andere
Kirmesbesucher verletzen. Und: Geht das teure Smartphone zu Bruch,
bleibt der Karussellfahrer auf dem Schaden sitzen. Nur wer er eine
spezielle Handyversicherung hat, kann auf Ersatz hoffen.

Wichtig zu wissen: Karussell-Fans setzen sich immer auf eigenes
Risiko in ein Fahrgeschäft. "Die Schausteller können nicht
einschätzen, ob beispielsweise der gesundheitliche Zustand eine Fahrt
erlaubt", sagt Torben Thorn. Grundsätzlich sind die Fahrgeschäfte
jedoch sicher, sie unterliegen regelmäßigen Sicherheitsprüfungen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- In Hosentaschen mit Reißverschluss oder in Bauchtaschen können




Kirmesbesucher Handy und Co. sicher verstauen.
- Manche Karussells haben Größen- und Altersbeschränkungen. Die
sollten Eltern unbedingt beachten.
- Kinder nie unbeaufsichtigt fahren lassen, da sie Risiken noch
nicht einschätzen können.
- Freizeitparks veröffentlichen die Eintritts- und
Benutzungsbedingungen in der Regel auf ihrer Internetseite.

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de


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Datum: 09.09.2016 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freizeit & Hobby


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