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(Ergänzung: Datenschutzbeauftragte stellt schwerwiegende Gesetzesverstöße des BND fest / 01.09.2016, 18:05 Uhr)

ID: 1395570


(ots) -

Bitte beachten Sie die Ergänzung "...bei der
Telekommunikations-Überwachung in Bad Aibling..." im sechsten
Absatz, erster Satz.

Es folgt die komplette, ergänzte Pressemitteilung:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat
systematische Gesetzesverstöße beim Bundesnachrichtendienst (BND)
festgestellt. Zu diesem Ergebnis kommt sie in einem geheimen
Gutachten, das NDR und WDR einsehen konnten. Darin heißt es unter
anderem: "Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten
erhoben und systematisch weiter verwendet".

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat untersucht, wie der
Bundesnachrichtendienstes (BND) Telekommunikationsdaten überwacht.
Das geheime Gutachten ist datiert auf den März 2016 und listet auf 60
Seiten ausführlich auf, wie der BND nach Ansicht der
Datenschutzbeauftragten systematisch und regelmäßig gegen Grundrechte
verstößt. Allein 30 mal fällt der Begriff "rechtswidrig" im
Zusammenhang mit den Abhör-Aktionen des BND.

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte im April berichtet,
dass Voßhoff sich vom BND massiv blockiert sah und dass sie die
Abhör-Vorgänge des Geheimdienstes für teilweise verfassungswidrig
hält. Die Details des Gutachtens, das NDR und WDR einsehen konnten,
sind für den BND verheerend.

Voßhoff hat demnach zwölf Gesetzesverstöße in sieben
Arbeitsfeldern ausgemacht. Die Probleme begannen offenbar schon mit
dem Wunsch, die Arbeit des Dienstes überprüfen zu wollen - wie es
durch das Gesetz vorgesehen ist. "Der BND hat meine Kontrolle
rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente
Kontrolle war mir daher nicht möglich", schreibt Voßhoff. "Dies sind
schwerwiegende Rechtsverstöße." Insbesondere bei der Prüfung der
umstrittenen Selektoren-Listen blockierte der BND demnach die Arbeit




der Beauftragten. Selektoren sind etwa Telefonnummern oder
Mail-Adressen, nach denen in Datenbanken gezielt gesucht wird. Die
Tatsache, dass der BND die Selektorenlisten des US-Geheimdienstes NSA
offenbar weitgehend ungeprüft und anlasslos übernehme, sei zudem ein
"schwerwiegender Verstoß" gegen das BND-Gesetz.

Auch die Verwendung der NSA-Software XKEYSCORE zum massenhaften
Überwachen des Internetverkehrs kritisiert Voßhoff. "In mehrfacher
Hinsicht erhebt der BND durch XKEYSCORE personenbezogene Daten, die
für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind", heißt es in dem
Bericht. In Stichproben habe die Datenschutzbeauftragte festgestellt,
dass zu einer einzigen Zielperson "personenbezogene Daten von
fünfzehn unbescholtenen Personen erfasst und gespeichert" worden
sind. Dass der BND diese Daten gar nicht braucht, sei "unstreitig".
In den zwei Datenbanken namens SCRABBLE und TND verarbeitet der BND
laut Voßhoff Selektoren-Anfragen der NSA, die ebenfalls nutzlos für
die Arbeit des deutschen Nachrichtendienstes sind und die der Dienst
offenbar auch nicht weiter überprüft - ein Verstoß gegen das
BND-Gesetz.

In der Summe sind die Gesetzesverstöße laut Voßhoff so
schwerwiegend, dass der BND wohl weite Teile seiner Arbeit bei der
Telekommunikations-Überwachung in Bad Aibling einstellen müsste.
"Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten
unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden",
schreibt Voßhoff.

Als Antwort auf die anhaltende Kritik an dem Nachrichtendienst,
auch durch die Datenschutzbeauftragten, soll nun die Rechtsgrundlage
für den Dienst geändert werden. Ein Gesetzesentwurf ist bereits in
den Bundestag eingebracht worden. Union und SPD sagen, der Entwurf
sähe engere Regeln für die Arbeit des Dienstes vor. Kritiker und die
Opposition sehen in dem neuen Gesetz einen Versuch der Regierung, die
Arbeit des BND nachträglich pauschal legalisieren zu wollen.

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, Obmann im
NSA-Untersuchungsausschuss, sagte NDR und WDR: "Der Bericht ist in
der ungewöhnlichen Deutlichkeit und Schärfe seiner Beanstandungen
völlig unzweideutig." Der BND habe in einem "grundrechtlich
hochsensiblen Bereich krass rechtswidrig agiert" und die
Bundesregierung habe durch eine nicht gerechtfertigte Geheimhaltung
des Berichts versucht, die Gesetzesbrüche des BND "unter den Teppich
zu kehren".

Trotzdem sei nicht richtig, dass die Ausarbeitung auf diesem Wege
an die Öffentlichkeit komme. "Wir hätten uns gewünscht, dass diese
Frage im ordentlichen Verfahren geklärt wird", sagte von Notz.
Patrick Sensburg (CDU), Vorsitzender des
NSA-Untersuchungsausschusses, sagte: "Natürlich wird der Ausschuss
fragen, welche Maßnahmen der BND aufgrund des Berichts bereits
getroffen hat." Ausschuss-Obfrau Martina Renner (Die Linke) sagte:
"Die Befunde sind erschreckend und lassen die derzeitigen
Gesetzesvorlagen der Koalition absurd und irreführend erscheinen."

Das Gutachten wird auch von Journalisten der Organisation
"Netzpolitik.org" ausgewertet. Sie planen, das komplette Dokument zu
veröffentlichen. Das Bundeskanzleramt erklärte auf eine schriftliche
Anfrage von NDR und WDR: "Zu nachrichtendienstlichen Angelegenheiten
äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nur gegenüber den
zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages." Der
BND verwies in seiner Antwort auf diese Stellungnahme der Regierung.



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Tel: 040-4156-2304

http://www.ndr.de
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Datum: 01.09.2016 - 18:25 Uhr
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