InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

EU-Richtlinien zu Netzneutralität veröffentlicht

ID: 1394288

BITMi fordert mittelstandsfreundliche Umsetzung


(IINews) - Aachen/Berlin 30. August 2016 - Heute hat das Gremium europäischer Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK, auf Englisch BEREC) seine Richtlinien zur Netzneutralität veröffentlicht, welche Orientierung bei der Anwendung der EU-Verordnung zur Netzneutralität aus dem letzten Jahr bieten sollen. Die Verordnung zur Netzneutralität hatte der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) bereits als Chance gesehen und begrüßt, dass das Best-Effort Prinzip von allen Beteiligten als Grundlage anerkannt wurde. Trotzdem gab es in der Verordnung viele unbestimmte Rechtbegriffe und Schlupflöcher, die eine Umgehung möglich gemacht und es den Netzbetreibern ermöglicht hätten ihre Monopolstellungen ausnutzen. Hier setzen die neue Richtlinien nun an.

Bereits im letzten Jahr hatte der BITMi angemerkt, dass eine unterschiedliche Priorisierung von einzelnen Datenkategorien in bestimmten Situationen akzeptabel sei, es innerhalb dieser Datengruppen aber keine Ungleichbehandlung geben dürfe. Erfreulicherweise wird dieses so genannte "Zero Rating" durch die Richtlinien eingeschränkt. So sollen beispielsweise "Zero Rating" Bevorzugungen dann gleich für eine ganze Artengruppe von Anwendungen gelten (z.B. Musikstreamingdienste) und nicht nur für eine Einzelne.

Für das Thema Spezialdienste bleiben weiterhin Lücken: Bestimmte Anwendungen dürfen von Netzbetreibern bevorzugt werden, wenn Sie einen höheren Quality of Service (QoS) benötigen. Im Bereich Telemedizin oder dem Straßenverkehr, wo eine bevorzugte Echtzeitübertragung mit geringen Reaktionszeiten notwendig ist, ist dies absolut sinnvoll und notwendig. Die Einschätzung, für welche Anwendung eine Bevorzugung notwendig ist, orientiert sich allerdings erneut an allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen. "Hier besteht aus unserer Sicht die Gefahr des Missbrauchs. Ein Netzprovider kann Spezialdienste bevorzugen oder "Zero Rating" Modelle anwenden ohne diese vorab durch Regulierungsbehörden prüfen zu lassen. Diese können dann nur im Nachhinein tätig werden. Vorstellbar ist, dass solch ein Überprüfungsverfahren aufgrund der personellen Ausstattung der IKT Behörden in Deutschland lange dauert", warnt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. " Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben hier nicht genügend Reserven, um längere Zeit unter solch unfairen Wettbewerbsbedingungen zu bestehen."





Wie bereits die Verordnung zur Netzneutralität aus 2015 sind die Richtlinien ein weiterer Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiger Versuch, die Verordnung enger zu fassen und Lücken, die die Netzneutralität gefährden, zu schließen. Dies gelingt nur bedingt: Spezialdienste und Zero Rating sind weiterhin nicht ausgeschlossen und unbestimmte Rechtsbegriffe erfordern eine Auslegung durch die Regulierungsbehörden. Die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten könnten zudem zu unterschiedlichen Anwendungen der Verordnung in den einzelnen Mitgliedsstaaten führen. "Wir fordern die deutschen Behörden auf, bei der Auslegung der Richtlinien einen mittelstandsfreundlichen und wettbewerbsfördenden Ansatz zu verfolgen. Dazu gehört, dass entsprechende Verfahren und personelle Kapazitäten aufgebaut werden, die eine schnelle Klärung von Streitfragen innerhalb kurzer Zeiträume gewährleistet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass große Konzerne in Kooperation mit Netzbetreibern den Wettbewerb verzerren und kleine und mittelständische Unternehmen trotz innovativerer Angebote dann vom Markt gedrängt werden" warnt Grün.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Lisa Ehrentraut
Pascalstraße 6
52076 Aachen
kontakt(at)bitmi.de
0241 1890558
http://www.bitmi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Realtime Speech Analytics-Lösung von Verint verbessert Kundendialog mit intelligenten Informationen
NEU bei Caseking: Das Cougar Immersa Gaming-Headset!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.08.2016 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1394288
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lisa Ehrentraut
Stadt:

Aachen


Telefon: 0241 1890558

Kategorie:

Online-Shopping


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 124 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"EU-Richtlinien zu Netzneutralität veröffentlicht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BITMi-Jahresprognose für 2025 ...

Der IT-Mittelstand geht mir einer verhaltenen Prognose ins neue Jahr, zeigt sich jedoch weiterhin resilient. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Demnach erwartet die Mehrheit der Befragten ein Umsatzwachstum ...

Alle Meldungen von Bundesverband IT-Mittelstand e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 149


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.