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"Strafen" für Zucker - Foodwatch präsentiert Scheinlösung

ID: 1392353


(ots) - Aus Sicht des Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) präsentiert Foodwatch mit der
Untersuchung zum Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken und den
daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen wie einer Zuckerabgabe
erneut Scheinlösungen, die rein willkürlich sind und nicht zu einer
Prävention von Übergewicht beitragen. BLL-Hauptgeschäftsführer
Christoph Minhoff erklärt: "Auch wenn Foodwatch hier offensichtlich
ein Spiel mit Worten betreibt, ist auch eine Zuckerabgabe nichts
anderes als eine Strafsteuer für Zucker, die jeder wissenschaftlichen
Grundlage entbehrt und die sozial Schwächere in unserer Gesellschaft
im Endeffekt am meisten treffen wird. Zudem ist es für uns
unerklärlich, wie man auf der einen Seite bei einem freiwilligen
Engagement der Lebensmittelunternehmen im Bereich der
Bewegungsmotivation und Sportförderung dieses verurteilt und als
Feigenblatt diffamiert und auf der anderen Seite genau diese
Unterstützung als Strafmaßnahme fordert."

Die Zuckersteuer, wie sie beispielsweise in Großbritannien
eingeführt wurde, ist allein deshalb eine willkürliche Maßnahme, da
zwischen natürlichem und zugesetztem Zucker unterschieden wird,
obwohl Zucker immer denselben Energiegehalt hat, nämlich vier
Kilokalorien pro Gramm. Außerdem fehlt die eindeutige
wissenschaftliche Grundlage, um "zu viel" Zucker zu definieren. Im
Rahmen einer ausgewogenen und vielseitigen Ernährung ist jedes
Lebensmittel in Maßen erlaubt, so natürlich auch Erfrischungsgetränke
mit Zucker. Klar ist, dass ein zu viel nie gesund sein kann. Aber das
gilt für alle Lebensmittel und alle Nährstoffe. Wie viel zu viel ist,
hängt auch von jedem selbst ab, von den persönlichen Lebensumständen
und Bedürfnissen, denn die Entstehung von Übergewicht ist komplex und
multikausal bedingt.




Die Lebensmittelbranche ist dafür verantwortlich, ein vielfältiges
Angebot zu liefern, dass eine ausgewogene und individuelle Ernährung
ermöglicht, z. B. im Falle der Erfrischungsgetränke zuckerreduzierte
und zuckerfreie Varianten. Und sie ist dafür zuständig, über ihre
Produkte transparent aufzuklären, z. B. durch die Informationen auf
den Etiketten zu den Zutaten und Nährwerten. Minhoff erläutert: "Die
Lebensmittelbranche engagiert sich auf verschiedene Art und Weise für
einen gesunden Lebensstil, z. B. durch ein breites Produktangebot,
durch Aufklärung und Information zu Nährstoffen und einer insgesamt
ausgewogenen Lebensweise und eben auch durch die Förderung von
sozialen oder sportlichen Projekten. Es gibt keinen erkennbaren
Grund, diese gut funktionierende Freiwilligkeit aufzugeben."

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL): Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.



Pressekontakt:
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: mstruck(at)bll.de, Internet: www.bll.de
Twitter: https://twitter.com/BLL_de,
Facebook: www.facebook.com/DerBLL


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Datum: 24.08.2016 - 11:04 Uhr
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