Bundesliga-Aufsichtsräte leiden unter Kontrolldefiziten
(ots) - Erste Studie zur Corporate Governance im deutschen
Profi-Fußball: Borussia Dortmund Spitzenreiter bei guter
Unternehmensführung / Konzern-Clubs fehlt es an Transparenz
Berlin, 17. August 2016 - In den Aufsichtsräten der
Fußball-Bundesligisten gibt es nach einem Bericht des
Wirtschaftsmagazins ''Capital'' (Ausgabe 09/2016, EVT 18. August)
erhebliche Kontrolldefizite. Trotz der zunehmenden
Professionalisierung im Fußball hinken die Clubs in punkto gute
Unternehmensführung anderen Branchen weit hinterher, bestätigte
Alexander Juschus, Geschäftsführer der Spezialberatung Ivox Glass
Lewis und Co-Autor der ersten Corporate-Governance-Untersuchung für
die Bundesliga, gegenüber ''Capital''. Mängel gibt es demnach vor allem
in der Veröffentlichungspolitik: Bei vielen Bundesligisten fehlten
Lebensläufe der Aufsichtsräte, die Qualifikationen für den Posten
seien selten ersichtlich, sagte Juschus. Auch die Informationen zur
Vergütung der Kontrolleure seien "dürftig". Selbst auf Nachfrage
machten dazu nur elf Vereine Angaben.
Laut der noch unveröffentlichten Studie führt Borussia Dortmund
als einziger börsennotierter Bundesligist die
Corporate-Governance-Tabelle für die vergangene Saison 2015/2016 an.
Auf den weiteren Plätzen folgen der FC Bayern München, der Hamburger
SV und Eintracht Frankfurt, deren Profiteams allesamt in
Aktiengesellschaften ausgegliedert sind. Die größten Defizite bei der
guten Unternehmensführung gibt es allgemein bei Clubs, die noch als
eingetragene Vereine am Spielbetrieb teilnehmen. Auf den letzten
Plätzen stehen Mainz 05 und Darmstadt 98 - die einzigen beiden
Vereine, bei denen es keinen unabhängigen Aufsichtsrat gibt. Positive
Ausnahme bei den eingetragenen Vereinen ist der FC Schalke 04 auf
Rang fünf. In der unteren Tabellenhälfte befinden sich dagegen jene
Bundesligisten, die vollständig einem Konzern oder Investor gehören:
der VfL Wolfsburg (10. Platz), Bayer 04 Leverkusen (14.) und 1899
Hoffenheim (15.).
Für die Studie haben Juschus und seine Co-Autoren Stefan Prigge
und Ralf Leister von der Hamburg School of Business Administration
(HSBA) die Bundesliga-Clubs nach insgesamt 77 Kriterien untersucht.
Dabei ging es unter anderem um die Rechte und die Stellung der
Anteilseigner, das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat sowie
die Veröffentlichungs- und Vergütungspolitik. Als Grundlage für die
Beurteilung der Unternehmensführung diente der Deutsche
Corporate-Governance-Kodex für börsennotierte Konzerne, dessen
Kriterien an die Besonderheit der Fußballbranche angepasst wurden.
Vollständige Corporate-Governance-Tabelle (Saison 2015/2016):
Platz Bundesligist Rechtsform Gesamtpunkte
1 Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA 62
2 FC Bayern München AG 50
3 Hamburger SV AG 49
3 Eintracht Frankfurt AG 49
5 FC Schalke 04 e. V. 41
6 1. FC Köln GmbH & Co KGaA 40
7 Borussia Mönchengladbach GmbH 39
8 Hertha BSC GmbH & Co KGaA 38
9 FC Augsburg GmbH & Co KGaA 33
10 VfL Wolfsburg GmbH 25
10 SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA 25
12 FC Ingolstadt 04 GmbH 22
13 Hannover 96 GmbH & Co KGaA 15
14 Bayer 04 Leverkusen GmbH 14
15 TSG 1899 Hoffenheim GmbH 11
15 VfB Stuttgart e. V. 11
17 1. FSV Mainz 05 e. V. 9
18 SV Darmstadt 98 e. V. -2
Quelle: Ivox Glass Lewis / Hamburg School of Business
Administration
Pressekontakt:
Thomas Steinmann, Redaktion ''Capital'',
Tel. 030 / 220 74 5119, Mobil 0171 / 784 88 56
E-Mail: steinmann.thomas(at)capital.de
www.capital.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.08.2016 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1390081
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Sport
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 53 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bundesliga-Aufsichtsräte leiden unter Kontrolldefiziten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Capital, G+J Wirtschaftsmedien (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).