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Hausordnung bei Vermietungen

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(IINews) - Oftmals gibt es eine Hausordnung in Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks. Mieter müssen sich aber nicht immer an die Hausordnung halten. Es gibt Ausnahmen:
- Wenn die Hausordnung zu stark einschränkt (z.B. Verbot von Besuchen nach 20 Uhr).
- Wenn schutzwürdige Interessen verletzt werden (Beispielsweise ein Verbot Gegenstände im Hausflur abzustellen gilt nicht unbedingt für Kinderwägen von Familien oder Rollstühlen von Behinderten. Auch Blindenhunde wäre eine solche Ausnahme.).
- Wenn die Hausordnung Vereinbarungen im Mietvertrag widerspricht. Der Mietvertrag hat Vorrang vor der Hausordnung!

Wie dürfen Treppenhäuser / Flure nach üblichen Hausordnungen genutzt werden?
Bei Mehrfamilienhäusern gehört das Treppenhaus bzw. der Flur zu den Gemeinschaftsräumen. Das bedeutet dass diese von allen auch „bestimmungsgemäß“ genutzt werden dürfen. Sprich: Von A nach B innerhalb des Gebäudes zu kommen. Aus Sicherheits-/ und Brandschutzgründen sind Treppenhäuser / Flure nicht dazu da, diese als zusätzliche Stellfläche zu nutzen. Trotzdem sind Ausnahmen möglich. Je nach Hausordnung ist unterschiedlich geregelt was trotzdem auf dem Flur stehen darf. Öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorgaben sind dabei immer unbedingt zu wahren.

Was in Treppenhäuser / Flure stehen darf:
- Kinderwägen.
- Rollatoren und andere Gehhilfen.
- Rollstühle.
- Schuhe – auf jeden Fall vorübergehend. Beispielsweise zum Trocknen bei schlechtem Wetter.
- Religiöse Gegenstände (Kreuz, Madonnenfigur, …). Sofern niemand beeinträchtigt wird.
- Dekoration - wie beispielsweise Weihnachts- oder Osterschmuck. Sofern niemand beeinträchtigt wird.

Was nicht in Treppenhäuser / Flure stehen darf bzw. vom Vermieter verboten werden kann
- Möbel (z.B. Kommoden, Schuhschränke, Garderoben, …).
- Sportgeräte (z.B. Fahrräder).
- Pflanzen.
- Müll.


Besuchsrecht des Mieters




Besucher die beim Mieter übernachten erfordern keine Erlaubnis vom Vermieter. Allerdings dürfen Gäste nur vorübergehend aufgenommen werden (max. 6 Wochen). Benimmt sich der Besucher massiv daneben (Randaliert, bedroht andere, …) kann ihm auch ein Hausverbot erteilt werden.

Darf der Vermieter die Miete wegen zu vielen Besuchen erhöhen?
Die Miete darf der Vermieter nicht erhöhen. Allerdings kann er die Nebenkosten etwas heraufsetzen. Dabei muss aber der höhere Verbrauch durch die zusätzliche Person genau belegt werden.

Mit dem Lebensgefährten zusammenziehen
Möchte man mit seinem Partner zusammenziehen, muss der Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt werden. Dieser kann die Zustimmung aber kaum verweigern. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Dem Vermieter ist der Partner nicht zumutbar.
- Die Wohnung wäre stark überbelegt.

Musizieren in der Wohnung
Darf in der Wohnung Musik gemacht werden? Ja, denn musizieren ist ein Grundrecht. Allerdings sind dabei Ruhezeiten und eine etwaige Höchstdauer (z.B. max. 3h pro Tag, siehe Hausordnung) zu beachten.

Wann ist Ruhezeit in Mietwohnungen?
Mittagsruhe: 13-15 Uhr
Nachtruhe: 22-7 Uhr

Welche Instrumente sind unproblematisch?
Folgende Musikinstrumente gelten als „Standardinstrument“ und sind meist unproblematisch: Flöte, Geige, Gitarre, Heimorgel oder Klavier.

Welche Instrumente sind kritisch?
Folgende Musikinstrumente gelten als „Durchdringende Instrumente“ und sind manchmal kritisch. Sie dürfen stärker reglementiert werden: Klarinette, Saxophon, Schlagzeug oder Trompete (NJW-RR 1989, S. 1179).

Welche Einflussfaktoren gibt es für Einzelfälle beim Musizieren?
- Die Hellhörigkeit des Gebäudes.
- Die Ruhebedürftigkeit der Bewohner (z.B. Rentner oder junge Familien).
- Die Art der Musik. Wird geübt oder richtig musiziert? Klassische Musik oder Heavy Metal?


Mehr Infos auf www.immobilien-einblick.de/hausordnung


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Bereitgestellt von Benutzer: immobilien_einblick
Datum: 02.08.2016 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Florian Mittermayer
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Kategorie:

Haus & Garten


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