Crowd Dialog Europe in Graz
Die WKO Steiermark wird am 8. September 2016 zum Hotspot der europäischen Crowdexperten!
(PresseBox) - Die WKO Steiermark wird am 8. September 2016 zum Hotspot der europäischen Crowdexperten! Mit der Verabschiedung des Alternativfinanzierungsgesetzes, was die Gestaltung eines wirtschaftsfreundlichen Regelrahmens für das Crowdfunding betrifft, hat Österreich eine Vorreiterrolle innerhalb der EU eingenommen und Graz ist somit idealer Austragungsort für den Crowd Dialog Europe 2016.
Am 8. September ist es soweit: In der steirischen Landeshauptstadt diskutieren und referieren Crowd-Experten aus allen europäischen Ländern zu den Themen CrowdSourcing, CrowdFunding, und CrowdInnovation. Der Crowd Dialog bietet einen wissenschaftlich fundierten und umfassenden State-of-the-Art Einblick zum Phänomen schwarmbasierter Innovationsprozesse, Finanzierungsszenarien und Arbeitsmodelle um potentielle neue Geschäftsfelder und Trends rechtzeitig erkennen und bewerten zu können. ?Alternative Mittelstandsfinanzierung durch den Schwarm ist in einigen europäischen Ländern bereits Alltag. Der Crowd Dialog will Impulse setzen und den Austausch zwischen den wichtigsten europäischen Experten fördern?, sagt Crowd Mentor Network-Geschäftsführer und Veranstalter Michael Gebert,
Die Freude in der WKO Steiermark ist groß. ?Österreichs Vorreiterrolle wird auch auf europäischer Ebene gewürdigt. Es ist eine Ehre, den Crowd Dialog in Graz in den Veranstaltungsräumen der WKO Steiermark begrüßen zu dürfen.? Auch wenn im Moment kritische Stimmen laut werden, darf Crowdinvesting nicht generell infrage gestellt werden. ?Gerade für junge UnternehmerInnen und Startups ermöglicht diese Art der Finanzierung eine bessere Startvoraussetzung für ihr Business und legt einen wichtigen Grundstein für unternehmerische Erfolgsgeschichten in unserem Land?, betont WKO Steiermark Direktor Karl-Heinz Dernoscheg. Entscheidend ist die Rechtssicherheit für die Unternehmen, Plattformbetreiber und die Investoren. Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz seit September 2015 wurde der Schutz der Anleger explizit ausgedehnt. Der Gesetzgeber hat darin Rahmenbedingungen und Spielregeln präzise festgemacht. Damit ist auch klar, unter welchen Bedingungen die Beteiligung der breiten Masse an einem Unternehmen zulässig ist.
?Als erste europäische Stadt hat Graz auf den Trend zum Crowdfunding reagiert und die neue Crowdfunding-Förderung ins Leben gerufen. Seit Anfang Mai d. J. unterstützt das Wirtschaftsressort der Stadt, Grazer GründerInnen in der Frühphase und fördert Kosten für Kreativleistungen, die im Rahmen einer Crowdfunding-Kampagne anfallen. Mit dem Crowd Dialog Europe 2016 wird in Graz diesem Thema die entsprechende Bühne gegeben?, freut sich ÖVP Clubobfrau Daniela Gmeinbauer.
Junge Wirtschaft drückt bei Investitionsfreibetrag aufs Tempo
"Für angehende oder bestehende Unternehmen eröffnen sich mittels Crowdfunding, Finanzierungen bis zu fünf Mio. Euro. Crowdfunding ist aber weit mehr als eine Finanzierung. Wir sprechen heute bereits von Crowdbusiness" betont Innovation Service Center Geschäftsführer Reinhard Willfort.
Gleichzeitig ist man sich aber auch einig, dass noch mehr erreicht werden soll: Österreich braucht mehr Investitionen in Unternehmen. Gerade für kapitalschwache und neue Unternehmen ist es nicht einfach, zu Geld zu kommen. Durch das neue Alternativfinanzierungsgesetz hat sich die Situation zwar verbessert, die Maßnahmen gehen aber noch nicht weit genug. Deshalb wird die Forderung der Jungen Wirtschaft nach mehr Tempo bei der Umsetzung eines Beteiligungsfreibetrages erneuert. ?Fakt ist: Investitionsgelder sind vorhanden. Rund 600 Milliarden Euro ? Das ist die Summe des Geldvermögens der österreichischen Haushalte. Der Zeitpunkt ist optimal. Privatinvestoren haben Geld und wissen nicht, wie und wo sie ihre Gelder anlegen sollen. Die niedrigen Zinssätze bei Sparbüchern und Co bieten auch keine interessante Option. Und Jungunternehmern und KMU wäre durch die finanzielle Unterstützung privater Investoren geholfen?.
Das Investitionsfreibetrag-Modell sieht vor, dass Privatpersonen bis zu 100.000 Euro an Investitionskapital - verteilt auf fünf Jahre - als Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden können. Ein solcher Freibetrag wäre sowohl für Investoren als auch für Unternehmer von Vorteil. Investoren hätten einen effektiven Anreiz, um in österreichische Unternehmen zu investieren und Jungunternehmern würde die Finanzierung ihres Unternehmens erleichtert werden.
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Datum: 28.07.2016 - 11:17 Uhr
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