Geschmacksverstärker Glutamat: Harmlos oder gefährlich?
(ots) -
Anmoderationsvorschlag: In chinesischen Restaurants ist es zum
Beispiel gang und gäbe, dass mit Glutamat gewürzt wird, denn es
verleiht den Speisen eine würzige Note. Dieser Geschmacksverstärker
ist aber in Verruf geraten, denn die Meinungen sind geteilt, ob er
harmlos oder gefährlich ist. Marco Chwalek hat für uns bei einem
Lebensmittel-Fachmann nachgefragt:
Sprecher: Glutamat ist ein Naturprodukt. Es kommt auch im
menschlichen Körper vor und hilft zum Beispiel beim Auf- und Abbau
von Körperzellen. Nach heutigem Wissensstand gilt der
geschmacksverstärkende Zusatzstoff Glutamat als unbedenklich. TÜV
SÜD-Experte Dr. Andreas Daxenberger erklärt uns, was Glutamat
überhaupt ist:
O-Ton Andreas Daxenberger: 10 Sekunden
Glutamat ist das Salz der Glutaminsäure. Das ist eine Aminosäure
und Bestandteil von jedem tierischen und pflanzlichen Eiweiß. Als
einzelner Stoff ist Glutamat ein Geschmacksverstärker.
Sprecher: In Lebensmitteln wie Sojabrot, Tomaten, Parmesan oder
Fleisch kommt Glutamat ganz natürlich vor. Trotzdem hat man Sorge,
dass der Geschmacksverstärker in Nahrungsmitteln und Speisen
bedenklich ist:
O-Ton Andreas Daxenberger: 13 Sekunden
Glutamat ist ein geprüfter und zugelassener Zusatzstoff. Das
Bundesinstitut für Risikobewertung hat keine Bedenken gegen seinen
Einsatz. Als Zusatzstoff ist es im Verzeichnis der Zutaten auf den
Verpackungen von Lebensmitteln angegeben.
Sprecher: Auch Restaurants und Kantinen sind verpflichtet, die
Verwendung von Glutamat zu kennzeichnen. Da fragt man sich: Warum
Glutamat bei Lebensmitteln verwendet wird?
O-Ton Andreas Daxenberger: 12 Sekunden
Glutamat selbst hat keinen Eigengeschmack verstärkt aber den
Geschmack von Lebensmitteln. Deshalb wird Glutamat zum Beispiel bei
vielen Lebensmitteln wie Snacks, Fertiggerichten oder
Gewürzzubereitungen eingesetzt.
Abmoderationsvorschlag:
In der heutigen Zeit wird in der industriellen
Lebensmittelproduktion aber immer häufiger auf den Einsatz von
Glutamat verzichtet, erklärt TÜV SÜD.
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Datum: 20.07.2016 - 04:00 Uhr
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