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Sicherer Poolspaß: Kinder auf potenzielle Gefahrenpunkte hinweisen / TÜV Rheinland: Prüfender Rundgang deckt Mängel auf / Kinder nie unbeaufsichtigt lassen

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(ots) - Wenn die Sommersonne vom Himmel brennt, verspricht
wohl nichts so viel Abkühlung, wie ein Sprung in den nächstgelegenen
Pool. Doch sei es im Urlaubshotel oder im heimischen Freibad: Vor dem
Badespaß sollten vor allem Eltern mit Kindern prüfen, ob die Anlage
sicher ist. Ein Rundgang mit prüfendem Blick sollte gefährlichen
Schnittkanten an Platten und Kacheln gelten. Auch lose
Unterwasserscheinwerfer, die nicht bündig in ihren Fassungen sitzen,
haben scharfe Kanten, an denen sich spielende Kinder leicht verletzen
können.

Vorsicht, Rutschgefahr!

Eine häufige Unfallursache sind Ausrutscher auf glatten Böden.
"Selbst raue Oberflächen bieten für wassernasse Kinderfüße oft nicht
genug Halt - von Wettrennen am Beckenrand ist daher immer abzuraten",
sagt TÜV Rheinland-Experte Olaf Seiche. Schwimmer- und
Nichtschwimmerbereiche sind im Idealfall klar getrennt, etwa durch
ein Gitter. "Eine Schwimmleine ist keine ausreichende Barriere, um
Kinder vor dem Abrutschen in den tieferen Beckenbereich zu schützen",
so der Fachmann. Eine unsichtbare, aber große Gefahr sind die
Wasseransaugpumpen der Pools. Eigentlich dürften diese nicht einmal
Haare ansaugen. Mitunter ist ihr Sog aber so stark, dass selbst
größere Kinder unter Wasser festgehalten werden. "Am besten ist es,
wenn sich die Eltern das Schwimmbecken ganz genau - auch unter Wasser
- ansehen und bei den geringsten Zweifeln an der Sicherheit ihre
Kinder nicht alleine schwimmen lassen", erklärt Olaf Seiche.

Kinder immer beobachten

Eltern sollten ihre Kinder vorab auf die möglichen Gefahrenpunkte
hinweisen - und die Kleinen stets im Blick behalten. Vor allem bei
Poollandschaften und großem Andrang wird es für die Badeaufsicht zur
Herausforderung, jede Person im Wasser zu beobachten und Spaß von
tatsächlichen Gefahren zu unterscheiden. Olaf Seiche rät: "Ob am




Hotelpool oder im Freibad: Die entspannte Atmosphäre darf Eltern
nicht dazu verführen, ihre Aufsichtspflicht zu verletzen. Am Wasser
ist grundsätzlich immer von Gefahren auszugehen.



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Datum: 19.07.2016 - 10:00 Uhr
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