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Angebotsvielfalt durch "Mobile Shopping" bedroht

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Kartellbehörde blockiert Stärkung der Fachgeschäfte


(IINews) - sup.- Vor ein paar Jahren war es noch das Hobby einiger Technik-Pioniere, dann wurde es zum Trend und mittlerweile ist es für die Meisten eine Selbstverständlichkeit: Knapp 70 Prozent aller Deutschen zwischen 18 und 69 Jahren nutzen ihr Smartphone oder Tablet, um damit völlig ortsunabhängig einzukaufen. Das hat eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh) ergeben. Danach hat sich die Quote der Mobil-Einkäufer von 32 Prozent im Jahr 2012 bis heute mehr als verdoppelt. Die Frühjahrsumfrage 2016 hat zudem gezeigt, dass die Bezahlung dieser Käufe über so genannte Mobile-Payment-Dienstleister inzwischen ebenfalls stark an Akzeptanz gewonnen hat. Mit einem Anteil von 51 Prozent hat diese Option die traditionellen Zahlweisen wie Rechnung oder Kreditkarte bzw. die Zahlung über den eigenen Netzanbieter längst überrundet.

Der Komfort des "Mobile Shopping" hat allerdings auch seine Schattenseiten. Weil sich der Handel zunehmend ins Internet verlagert, fällt es vor allem den Fachgeschäften in den Innenstädten immer schwerer, die Mieten und Personalkosten zu erwirtschaften. Besonders zu schaffen macht den Ladenbesitzern ein Phänomen, das als "Beratungsklau" berüchtigt ist: Kunden nutzen die Kompetenz der Fachverkäufer, die Warenpräsentation sowie die Testmöglichkeiten im Geschäft, um sich die nötigen Informationen für eine Kaufentscheidung zu verschaffen. Bestellt wird dann aber per Smartphone im Online-Shop - manchmal sogar direkt vor Ort im Beisein des Fachhändlers, der das Nachsehen hat. Auf Dauer wird diese neue Variante des Ladendiebstahls dazu führen, dass der örtliche Fachhandel seine bisherigen Vorteile wie individuelle Beratung und maßgeschneiderte Servicemaßnahmen nicht mehr finanzieren kann. Hinzu kommt, dass das Bundeskartellamt gegen jene Hersteller vorgeht, die ihr Sortiment oder zumindest die besonders hochwertigen und beratungsintensiven Bereiche gar nicht über Online-Shops vertreiben möchten. Solch eine Vertriebsstrategie, die sich auf Fachgeschäfte und persönlichen Kundenkontakt fokussiert, werten die Wettbewerbshüter als unzulässige Behinderung des Internet-Handels. Eine Behörden-Perspektive mit weitreichenden Folgen: "Diese Einstellung provoziert Geschäftsaufgaben und vernichtet mittelständische Existenzen und Arbeitsplätze", schreibt der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com) in dem Buch "Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert" (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5). Er plädiert für die Wahlfreiheit der Vertriebsformen vom Online-Discounter bis zum spezialisierten Fachhandel in der City. Nur so können die unterschiedlichen Verbraucherwünsche auch in Zukunft mit jeweils passenden Produktvarianten, Preis- und Qualitätsstufen sowie angemessenen Serviceleistungen erfüllt werden. Lässt man dagegen zu, dass der Beratungsklau den Geschäftsfilialen aller Branchen die wirtschaftliche Grundlage entzieht, wäre eine Servicewüste in einem verbraucherunfreundlichen "Discountry" die Folge.




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Datum: 15.07.2016 - 10:25 Uhr
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