Aufpassen bei Gütesiegeln, Zertifikaten usw
(PresseBox) - Heutzutage wird so manches Unternehmen erfinderisch, um sich von anderen Wettbewerbern abzuheben.
Zertifizierungen sind ein beliebtes, wenn auch teures Mittel. Der Zertifizierte muss hier darauf achten, dass er die Zertifizierung tatsächlich auch nur so bewirbt, wie er sie erhalten hat. Er darf nicht so tun, als ob die Zertifizierung mehr erfasse, als sie tatsächlich erfasst.
Man darf damit nicht werben, wenn die Zertifizierung oder das Gütesiegel nicht von Anbietern, die eine entsprechende Befugnis haben, solche Siegel zu erteilen, kommt. Vor kurzem hatte erst das Kammergericht Berlin entschieden, dass eine Anbieterin für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Hygiene keine Gütesiegel erteilen darf, solange sie dazu nicht befugt sei. Die Anbieterin erwecke mit dem Siegel den Eindruck, es handele sich um ein offizielles Siegel und der Standard im damit werbenden Unternehmen sei offiziell anerkannt.
Solche Einschränkungen betreffen aber auch die Darstellung des eigenen Unternehmens. Grundsätzlich darf man sich nur so darstellen, wie man wirklich ist. Schwierig kann es bspw. bei Einzelunternehmern werden, die sich als Team präsentieren (?wir??), ebenso bei Unternehmen, die nur einen Praktikanten oder Auszubildenden haben, aber sich als Unternehmen mit Mitarbeitern darstellen. Wer seine Freien Mitarbeiter als Mitarbeiter bezeichnet und sich damit größer darstellen will, als er ist, geht zusätzliche Risiken ein,
Acht sollte man auch auf die Formulierungen auf der Webseite bzw. in Werbeunterlagen geben. Kommt es einmal mit dem Kunden zum Streit, können hieraus ggf. Rückschlüsse auf die Leistungspflichten gezogen werden: Je mehr man sich aufbläht, desto mehr muss man dann auch leisten, wenn das gar nicht ausdrücklich im Vertrag steht.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 13.07.2016 - 13:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1379588
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Karlsruhe
Telefon:
Kategorie:
Dienstleistung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aufpassen bei Gütesiegeln, Zertifikaten usw
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).