Aktionsbündnis Kulturgutschutz: Kulturgutschutzgesetz - Rechtsunsicherheit in höchstem Maße / Bundesrat sollte auf Nachbesserungen bestehen. Auch Voraussetzung "Internetportal" muß erfüllt werden
(ots) - Der Bundesrat will in ungewöhnlich kurzer Frist,
nämlich bereits zwei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss zur
Kulturgutschutz-Novelle, am Freitag dieser Woche das umstrittene
Gesetz verabschieden. Der Kreis der Betroffenen ist groß. Es sind
nicht nur die privaten Sammler, die Kultur liebenden Bürger, sondern
Zehntausende Beschäftigte im Kunsthandel und - wegen des Rückzugs
etlicher wertvoller Leihgaben - auch viele Museen.
Dass das Gesetz unausgereift in Kraft treten soll, zeigt sich nun
in einer Stellungnahme des Bundesratsausschusses für Kulturfragen.
Darin wird dem Bundesrat empfohlen, eine umfangreiche Überprüfung des
Gesetzes zu beschließen. Im Rahmen der Evaluierung, die bereits nach
einem zweijährigen Probelauf durchgeführt wird, sollen betroffene
Akteure angehört und der neu entstandene Verwaltungsaufwand bewertet
werden.
Die Liste der zu klärenden Punkte endet mit der allerdringlichsten
Forderung: Die in der Neuregelung verschärfte Einfuhrregelung kann
nur funktionieren, wenn bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in wenigen
Wochen, eine Datenbank als öffentlich zugängliches Internetportal
rechtzeitig eingerichtet wird. Dieses Internetportal soll gemäß § 4
des Gesetzes über die erforderlichen Ausfuhrbescheinigungen der
Herkunftsstaaten informieren. Das heißt: Die wesentlichen Inhalte
ausländischer Ausfuhrregelungen für nationales Kulturgut müssen
online gestellt werden. Die jeweiligen Vorschriften der ausländischen
Staaten zur Ausfuhr von Kulturgütern sollen in deutscher Sprache
verbindliche Klarheit über die Legalität eines Kulturimports geben.
Um dem Gesetz Geltung zu verschaffen, müssten gleichzeitig deutsche
Museen vollständige Bestandskataloge vorlegen und ebenfalls im
Internetportal zugänglich machen. Nur so kann geprüft werden, ob ein
unter Schutz zu stellendes Kulturgut tatsächlich einzigartig ist.
Schafft es der Gesetzgeber innerhalb der nächsten vier Wochen
nicht, die umfangreiche Datenbank in einem Internetportal zu
veröffentlichen, so kann das Gesetz nicht wirken und darf auch nicht
in Kraft treten. Denn ohne Datenbank ist ein rechtssicherer
Kulturimport nicht möglich. Wir appellieren an den Bundesrat, diese
Abhängigkeit nicht zu ignorieren.
Pressekontakt:
Aktionsbündnis Kulturgutschutz
Interessengemeinschaft für ein besseres Kulturgutschutzgesetz:
1.Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, APD
2.Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.
3.Bund Deutscher Philatelisten e.V.
4.Bundesverband Deutschen Briefmarkenhandels e.V.
5.Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V.,
BVDG
6.Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e.V. BDK
7.Handelsverband Deutschland e.V. HDE
8.Deutsche Stiftung Eigentum
9.DGO - Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e.V.
10.Europäischer Versteigererverband, EFA
11.Gesellschaft für Geschiebekunde e.V. (Paläontologie)
12.International Association of Dealers in Ancient Art, IADAA
13.International Association of Professional Numismatists
IAPN
14.Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e.V.
15.Kunsthändlerverband Deutschland e.V., KD
16.Kunstsammler e.V.
17.Verband der deutschen Münzenhändler e.V.
18.Verband Deutscher Antiquare e.V.
19.Verband Unabhängiger Kunstsachverständiger e.V.
20.Vereinigung der Freunde der Mineralogie und Geologie e.V.
AKTIONSBÜNDNIS
KULTURGUTSCHUTZ
CLAIRE-WALDOFF-STR. 7
10117 BERLIN
TELEFON (030) 318072-05
TELEFAX (030) 318072-42
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Datum: 05.07.2016 - 11:13 Uhr
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