30 Jahre AUB/Mitgliederversammlung in Nürnberg am 2. Juli 2016/Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Abschaffung § 77 III BetrVG
Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger e.V. (AUB), sagte heute anlässlich der am Samstag, den 2. Juli 2016 in Nürnberg stattfindenden Mitgliederversammlung der AUB
(LifePR) - In diesem Jahr kann die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger ihr 30jähriges Bestehen feiern.
Nach Turbulenzen im Jahr 2007, als alle dachten, die AUB würde aufgeben müssen, gibt es uns doch immer noch und viele Arbeitneh- mer, Betriebsräte, Mitarbeiter und Wegbegleiter haben mit ihrem Engagement und ihrer Überzeugung, dass es mindestens einer unabhängigen Arbeitnehmervertretung in Deutschland bedarf, dazu beigetragen.
Diese Mitgliederversammlung zum 30jährigen Bestehen wird deshalb etwas Besonderes werden. In einer Podiumsdiskussion wird das Thema "Betriebliche Mitbestimmung: 65 Jahre Betriebs- verfassungsgesetz - Erkenntnisse für die heutige Betriebsratsar- beit" beleuchtet und die Teilnehmer werden Impulse für unsere weitere zukünftige Arbeit geben. Unter wissenschaftlichen und politischen Aspekten werden die Teilnehmer mit Betriebsräten diskutieren, ob das Betriebsverfassungsgesetz noch aktuell ist und ob und wo Handlungsbedarf bestehen könnte.
"Wir als AUB plädieren für die Abschaffung des § 77 III BetrVG, wonach Betriebsvereinbarungen nur darüber abgeschlossen werden dürfen, was nicht tariflich oder üblicherweise tariflich geregelt ist. Damit werden Betriebsräten und Arbeitgebern, die auf be- trieblicher Ebene meistens sehr pragmatisch Probleme lösen wollen und könnten, erheblich und völlig unnötig in ihrer eigenen Dispo- sitionsfreiheit eingeschränkt", sagte Knoob." Betriebliche Lösun- gen sollten vorgehen, denn nur in den Betrieben selbst kennen alle Beteiligten die Probleme vor Ort und sehen die Lösungsansätze. Und die sind nun mal in einem großen Konzern ganz sicher andere als in einem mittelständischen familiengeführten Betrieb", beton- te Knoob.
Da nur knapp 50 % der Unternehmen überhaupt noch tariflich gebun- den sind und Schätzungen davon ausgehen, dass über 80 % der Be- triebsvereinbarungen gegen § 77 III BetrVG tatsächlich verstoßen, besteht aus unserer Sicht erheblicher Handlungsbedarf, um die Unternehmer und Betriebsräte zurück in die Legalität zu bringen.
Daneben werden wir aber auch über Themen wie das aus unserer Sicht missglückte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz diskutieren. Hier war offenbar wieder mal etwas gut gemeint, wird aber schlecht gemacht. Schon wieder wird den Tarifparteien viel zu viel Spielraum gelassen, um die - richtigen - gesetzlichen Vorgaben in einem Tarifvertrag umgehen zu können. Und nur wenn es ein Tarif vertrag durch sog. Öffnungsklauseln vorsieht, soll eine Lösung über Betriebsvereinbarungen vor Ort möglich sein.
"Man darf gespannt sein, wie wenige Wochen diesmal zwischen dem In-Kraft-Treten des Gesetzes und dem abgeschlossenen Tarifvertrag liegen werden", sagte Knoob abschließend.
Hinweis: Die Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 2. Juli 2016 in Nürnberg, Hotel Holiday Inn Nürnberg City Centre, Engelhadrstr. 12 statt.
Der öffentliche Teil ist von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Falls Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter 0911-2870814 an.
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Datum: 30.06.2016 - 09:00 Uhr
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