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Bedrucken von Gehäusen, Platinen, Skalen

ID: 1374521

Gefahrstoff-Richtlinien bringen UV-härtende Tinten in Bedrängnis


(IINews) - Beim Bedrucken von Gehäusen, Platinen und Skalen kommen bisher oft UV-härtende Tinten zum Einsatz. Aktuelle internationale und nationale Normen legen gegenüber diesen Tinten eine größere Vorsicht nah. Neue Klassifizierungen und verschärfte Deklarationspflichten machen aufmerksam, dass Inhaltsstoffe der UV-härtenden Tinten ein erhebliches Gefährdungspersonal für Mensch und Umwelt bedeuten.


Bei den internationalen Richtlinien ist es vor allem die sogenannte REACH Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), die das in vielen UV-härtenden Tinten enthaltene NVC Caprolactam jetzt als "zielorganschädigenden Stoff" für Leber und obere Atemwege (H372) deklariert (Reach-Stoffdatenbank, EU). NVC dient als Reaktivverdünner in UV-härtenden Lacken, Farben und Klebstoffen.


Gemäß der CLP Verordnung CELX (EU) (Link zu Datei 5) müssen die Sicherheitsdatenblätter von UV-härtenden Tinten mit klaren Bezeichnungen auf die Gefahren hinweisen. Bei der Tinte Mimaki UVink LF-200, Yellow sind dies unter anderen folgende Klassifizierungen: H350 - Kann Krebs erzeugen; H372 - schädigt bestimmte Organe bei längerer/wiederholter Exposition; H400 - sehr giftig für Wasserorganismen.


Zur Substitutionsprüfung verpflichtet

Laut der aktuellen Gefahrstoffverordnung (Hrsg. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) hat jeder Arbeitgeber die Pflicht zur Substitutionsprüfung (Ersatzstoffermittlung), wenn in seinen betrieblichen Einrichtungen ein "offener Umgang" mit einem Gefahrstoff gegeben ist.
Der Einsatz von UV-härtenden Tinten beim Bedrucken von Gehäusen, Platinen, Skalen und ähnlichen Gegenständen ist also nicht nur zu überdenken, sondern auch auf mögliche Alternativen hin zu befragen.


PrintoLUX®-Spezialtinten: eine nachgefragte Alternative

Eine gesundheitlich unbedenkliche und darüber hinaus wirtschaftliche Alternative stellen PrintoLUX®-Spezialtinten und das Kennzeichnungsverfahren PrintoLUX® als solches dar.




Die wasserbasierten Tinten wurden hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit von den Labors des weltweit renommierten Prüfinstituts Bureau Veritas im Oktober 2015 und März 2016 ausführlich getestet. Das Fazit: "Die geprüften Tinten sind .... als unbedenklich für die Bedruckung von Lebensmittelverpackungen oder Spielzeugen einzustufen." - Keinerlei Gefahren für Gesundheit und Umwelt!
Dass bei dem Unternehmen PrintoLUX® seit Frühjahr 2016 ein sprunghafter Anstieg an Bestellungen des Systems PrintoLUX®-FB-140/2000 zu verzeichnen ist, weist deutlich auf eine verstärkte Abkehr vom Druck mit UV-härtenden Tinten hin.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die PrintoLUX®-Idee
PrintoLUX® hat ein Verfahren entwickelt und patentiert, mit dem PrintoLUX®-zertifizierte Materialien aus Metall und Kunststoff in industrie-tauglicher Beständigkeit aktuell im maximalen Format 320 mm x 540 mm bei einer Höhe von bis zu 500 mm digital bedruckt werden können. Das Verfahren ist weltweit einmalig und ersetzt bisherige Verfahren wie Siebdruck, Eloxalunterdruck, Gravieren, Lasern und Plotten in vielen Einsatzbereichen. Mit PrintoLUX® wird die Herstellung von Kennzeichnungen einfacher, flexibler, schneller und kostengünstiger.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

PrintoLUX® GmbH
Hermann Oberhollenzer, Dipl.-Betr. (FH)
Dürkheimer Straße 130
67227 Frankenthal
h.oberhollenzer(at)printolux.com
+49(0)6233/6000-902
http://www.printolux.com



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.06.2016 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Hermann Oberhollenzer, Dipl.-Betr. (FH)
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Frankenthal


Telefon: +49(0)6233/6000-902

Kategorie:

Dienstleistung


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