Fallstricke beim Erben in Patchworkfamilien
Frühzeitig an ein Testament denken, um alles nach Wunsch zu regeln!
(PresseBox) - Jede sechste Familie in Deutschland ist heutzutage eine Patchworkfamilie. Vater, Mutter, zwei Kinder, das war ein Mal. Das traditionelle Familienbild ist passé. Viele Paare leben heute als Patchworkfamilie, also mit Kindern aus unterschiedlichen Ehen oder Partnerschaften. Doch im Alltag klaffen erhebliche Lücken auf, wenn es um die Frage der Erbfolge bei Patchworkfamilien geht. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag können unerwünschte erbrechtliche Folgen verhindern.
?Damit der Wunsch des Erblassers berücksichtigt werden kann, sollte man sich daher frühzeitig um die richtigen testamentarischen Gestaltungen kümmern?, sagt Isolde Schulze, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Flensburger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Nielsen, Wiebe & Partner. Die Kanzlei ist Mitglied bei HLB Deutschland, einem Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Denn als Expertin weiß Schulze aus der Praxis, wieviel Konfliktpotenzial gerade diese Familienkonstellationen mit sich bringen.
Ein Beispiel: Hat jemand Kinder aus mehreren Ehen, so erben diese bei der gesetzlichen Erbfolge alle zu gleichen Teilen neben dem aktuellen Ehepartner. Sie bilden also eine Erbengemeinschaft. Gehört zum Nachlass zum Beispiel eine Immobilie, kann es passieren, dass ein Teil der Erbengemeinschaft dieses veräußern möchte. Der andere Teil will aber das Haus als Familienwohnsitz erhalten. Dann ist Streit vorprogrammiert und im schlimmsten Fall drohen die Zwangsversteigerung und die Auflösung der Erbengemeinschaft.
Wer schon in jungen Jahren unerwünschten Erbenstreit vermeiden möchte, der muss rechtzeitig mit einer testamentarischen Regelung vorsorgen. So lassen sich böse Überraschungen verhindern, und man bestimmt über den Tod hinaus, was mit dem Haus passiert. Das Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt kann hier weiterhelfen, denn vieles lässt sich nach Beratung in einem Testament frei festlegen.
Ein weiteres Problem für Patchworkfamilien, in denen ein Ehepartner stirbt, ist auch noch das Sorgerecht. Sind die Stiefkinder noch minderjährig, wenn sie erben, liegt das Sorgerecht nicht beim Stief-Elternteil, sondern ausschließlich beim Ex-Partner. Und zum Sorgerecht gehört auch das Vermögen des Kindes, also das eigentlich fremde Erbe. So kann der Ex-Partner kräftig mitmischen und es gibt viel Konfliktpotential, dem man frühzeitig durch ein eigenes Testament aus dem Wege gehen kann. Damit sich das Patchworkglück am Ende nicht in eine einzige Pechsträhne verwandelt.
Nielsen, Wiebe & Partner
Nielsen, Wiebe & Partner ist eine aus fünf Partnern bestehende Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten mit Sitz in Flensburg. Das Unternehmen betreut vorwiegend den lokal verbundenen und international tätigen Mittelstand in Steuer- und Rechtsfragen. Für die wirtschaftsprüfende Tätigkeit wurde darüber hinaus die WIKING-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft gegründet. Zu den Klienten zählen weiterhin auch Freiberufler und Privatpersonen. Nielsen, Wiebe & Partner ist unabhängiges Mitglied im Netzwerk HLB Deutschland. Weitere Informationen unter www.nwup.de.
HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 20 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 34 Standorten. Aktuell sind 197 Partner und 1.312 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 173 Millionen Euro im Jahr 2015 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.
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Datum: 29.06.2016 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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