IVA: "Verlängerung nur eine unbefriedigende Zwischenlösung" /
Bundesumweltministerin in der Kritik / Widersprüchliche Informationen gegenüber Öffentlichkeit und Bundestag
(ots) - Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) hat
die angekündigte Entscheidung der Europäischen Kommission, anstelle
einer erneuten Genehmigung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat zunächst
mit einer sogenannten "technischen Verlängerung" für 18 Monate zu
arbeiten, als unbefriedigende Zwischenlösung kritisiert. Zwar sei für
Industrie, Handel und Landwirtschaft so wieder Planungssicherheit bis
Ende kommenden Jahres geschaffen worden, juristisch zwingend sei
indes eine umfassende Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung des
Herbizids für 15 Jahre.
"In der Europäischen Union haben wir das weltweit strengste
Pflanzenschutzrecht, in dessen Mittelpunkt eine umfassende
wissenschaftliche Bewertung der Wirkstoffe und Mittel steht. Der
Grundsatz der Wissenschaftlichkeit ist im Glyphosat-Verfahren
allerdings mehrfach mit Füßen getreten worden", kommentierte
IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler. Er kritisierte
insbesondere die Rolle der deutschen Umweltministerin Barbara
Hendricks in diesem Verfahren.
Diese hatte im Mai 2016 kurz vor der entscheidenden Abstimmung in
Brüssel zur Begründung der deutschen Enthaltung vermeintlich
ungeklärte Gesundheitsfragen angeführt. Erst müsse die Einstufung der
Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorliegen, teilte ihr
Ministerium mit. Was die Öffentlichkeit allerdings nicht erfuhr: Zu
diesem Zeitpunkt hatten die deutschen Behörden, darunter auch das
Umweltbundesamt, längst ein entsprechendes Dossier erarbeitet und bei
der ECHA eingereicht. Dies geht nun aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor.
Noch einen Tag bevor die Ministerin ihre überraschende Kehrtwende
vollzog, hatte die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/8408) geantwortet: "Sowohl die BAuA als auch
das BfR und das Umweltbundesamt (UBA) kommen in dem Dossier, das zur
Änderung der Einstufung bei der Europäischen Chemikalienagentur
(ECHA) vorgelegt wurde, zu dem Schluss, dass eine Einstufung als
kanzerogen für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat nicht
notwendig ist." (S. 16, Antwort auf Frage 50).
"Wie kann es sein, dass drei Bundesbehörden - darunter das im
Zuständigkeitsbereich der Bundesumweltministerin angesiedelte
Umweltbundesamt - bestätigen, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr
ausgeht, die Öffentlichkeit von der Ministerin aber anders informiert
wird? Traut die Ministerin dem wissenschaftlichen Urteil der eigenen
Behörde nicht?", fragt Koch-Achelpöhler.
Link zur Kleinen Anfrage:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/084/1808408.pdf
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der
agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der
50 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung,
Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie. Die vom IVA vertretene
Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und
nachhaltige Landwirtschaft.
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Martin May
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Datum: 29.06.2016 - 10:19 Uhr
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