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Life TIP III: OLG Frankfurt a.M. verurteilt Credit Suisse (Deutschland) AG zu Schadensersatz

ID: 1372352


(ots) - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit
Urteil vom 01.06.2016 - 23 U 28/15 - die Credit Suisse (Deutschland)
AG wegen fehlerhafter Anlageberatung zur Zahlung von Schadensersatz
in Höhe von rund 804.000 Euro verurteilt. Dem Kläger, der ein
Versicherungsprodukt zur späteren Kredittilgung abschließen wollte,
hatte auf Empfehlung der Beklagten eine fondsgebundene
Lebensversicherung namens Life Traded Insurance Portfolio Germany
(Life TIP III) abgeschlossen. Investiert wurde zu 100 Prozent in den
Fonds TSLI Class Shares, einem Fonds, der gebrauchte US-amerikanische
Risikopolicen aufkauft.

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte in erfreulicher
Klarheit, dass der Anleger über das mit dem Produkt verbundene
Verlustrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Dies hatte
insbesondere die Zeugenbefragung ergeben. Die Beraterin selbst hatte
ausgesagt, dass sie von keinem Verlustrisiko bei der Life TIP III
ausgegangen sei, was sich inhaltlich im Übrigen auch aus den
Unterlagen ergibt, die von der Credit Suisse (Deutschland) AG
regelmäßig anlässlich der Beratung verwendet worden sind.

"Das Gericht ist damit unserer Argumentation gefolgt, dass der
Prospekt und die Präsentationen der Beklagten eine nicht existente
Sicherheit vortäuschen", so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN
Rechtsanwälte. So werde von einem "relativ hohen Maß an Sicherheit",
von einer "außergewöhnlichen Kombination von Sicherheit und Rendite"
etc. gesprochen. Sämtliche Szenarien und Berechnungen würden allein
positive Renditen enthalten.

Das Urteil ist für viele Investoren von Bedeutung, weil die
Präsentationen und Prospekte von der Credit Suisse (Deutschland) AG
regelmäßig verwendet worden sind. Die Beratungen erfolgten
üblicherweise anhand dieser Unterlagen.

Zum Kanzleiprofil:





Hahn Rechtsanwälte PartG mbB wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
sechszehn Anwälte tätig, davon sind sieben Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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Datum: 23.06.2016 - 11:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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