Ich helfe gern - mit dem richtigen Privathaftpflicht-Schutz auch bei Gefälligkeitsschäden rundum abgesichert
(ots) -
- Was viele nicht wissen: Nicht jeder Privathaftpflicht-Schutz
leistet auch bei Gefälligkeitsschäden.
- Um Freundschaften und gute Nachbarschaftsbeziehungen nicht aufs
Spiel zu setzen, sollte die Privathaftpflicht-Police
ausreichenden Schutz bieten.
Dem besten Kumpel beim Umzug geholfen oder beim Nachbarn während
des Urlaubs die Blumen gegossen. Wer erweist sie nicht, die kleinen
Freundschaftsdienste? Schließlich hilft man gern. Solche
Alltagsgefälligkeiten können allerdings unverhofft zum Problem werden
und selbst beste Freundschaften bzw. Nachbarschaftsbeziehungen auf
eine harte Probe stellen.
Wenn beispielsweise bei der gut gemeinten Umzugshilfe etwas zu
Bruch geht oder beim Blumengießen ein Wasserschaden entsteht, stellt
sich schnell die Frage: Wer muss für den entstandenen Schaden
aufkommen? Wer sich als Verursacher des Schadens auf seine private
Haftpflichtversicherung verlässt, könnte unter Umständen enttäuscht
werden - der Schutz vor Gefälligkeitsschäden ist nämlich nicht in
jedem Vertrag enthalten. Zwar schützt in diesem Fall die private
Haftpflichtversicherung, indem sie den unberechtigten
Schadenersatzanspruch ablehnt und dies gegebenenfalls auch
gerichtlich durchsetzt; dem Freundschafts- oder
Nachbarschaftsverhältnis tut dies jedoch sicher nicht gut.
"Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, sollte
von Zeit zu Zeit einen prüfenden Blick auf die Leistungsmerkmale
seiner Police werfen", rät Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei
CosmosDirekt. "Neue Tarifgenerationen haben oft einen erweiterten
Leistungsumfang und bieten damit eine bessere Absicherung. Ein
Wechsel in einen neuen Tarif kann sich für Versicherte daher lohnen."
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Datum: 20.06.2016 - 09:59 Uhr
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