Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe über den Freispruch für einen Amtsrichter in einem Verfahren wegen Rechtsbeugung vor dem Landgericht Potsdam.
(ots) - Ein früherer Amtsrichter aus
Eisenhüttenstadt ist am Montag vor dem Landgericht Potsdam vom
Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Die 2. Strafkammer
sah nach 16 Verhandlungstagen keine hinreichenden Belege für die
Schuld des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den
Juristen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und
acht Monaten zu verurteilen, wovon wegen der Verfahrensverzögerung
zwei Monate als vollstreckt angerechnet werden sollten. Die
Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
In dem in Brandenburgs Justizgeschichte einmaligen Verfahren geht
es um drei Haftbefehle, die der Angeklagte am 7. April 2005 während
einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt gegen
Beteiligte eines Untreueprozesses erlassen hatte, darunter auch ein
Rechtsanwalt. Laut Anklage war der Amtsrichter weder zuständig für
das Erlassen der Haftbefehle, noch habe es hinreichende Gründe für
die Maßnahme gegeben. Vielmehr sei es ihm darum gegangen, in dem
Untreueprozess seine Macht zu demonstrieren und Geständnisse zu
erpressen.
Das jetzige Urteil des Landgerichts Potsdam ist bereits das dritte
in der Sache. In einem ersten Rechtsbeugungsprozess war der Jurist
2009 schuldig gesprochen worden. Nachdem der Bundesgerichtshof den
Schuldspruch wegen Formfehlern aufgehoben hatte, endete ein zweiter
Prozess mit einem Freispruch, gegen den die Staatsanwaltschaft
erfolgreich Rechtsmittel beim BGH einlegte. Der neuerliche Freispruch
ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte
am Montag, dass man die Möglichkeit einer Revision prüfe.
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Datum: 13.06.2016 - 18:35 Uhr
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