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Fußball-EM: Wer haftet für Personen- und Sachschäden? / Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) rät zum Versicherungscheck und erklärt, wer bei Vandalismus und anderen Beschädigungen haftet (FOTO)

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(ots) -
Für die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich braucht es nicht
nur große Fernseher, gefüllte Kühlschränke und Verabredungen zu
Fan-Festen oder Public Viewings. Jubel und Begeisterung, aber auch
Frust und Wut bewegen dabei die Gemüter und können leider sowohl zu
materiellen als auch körperlichen Schäden führen. Die Finanzexperten
der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) raten deshalb jedem, den
eigenen Versicherungsschutz entsprechend zu überprüfen. Denn
versicherungstechnisch gibt es hier einiges zu bedenken.

Unfallversicherung, wenn das Fanfest in Krawallen mündet

Auf der Berliner Fanmeile werden zur diesjährigen EM bis zu
300.000 Besucher pro Deutschland-Spiel erwartet. Doch auch unter
verschärften Sicherheitsbedingungen kann auf solchen Events die
üblicherweise gute Stimmung plötzlich kippen, in Handgemenge oder gar
Krawalle umschlagen und Verletzungen auch bei unbeteiligten Personen
herbeiführen. Die Täter sind dabei selten zu benennen. Hierzu
erläutern die DVAG-Experten: "Wird der Täter nicht identifiziert,
fallen die Ersatzansprüche für die entstandenen Schäden gegenüber
Dritten weg. Oft falsch eingeschätzt: Kommt es bei
Freizeitaktivitäten - zu denen Fanfeste und Public Viewing zählen -
gar zu Verletzungen, greift nicht die gesetzliche, sondern nur eine
private Unfallversicherung." Die DVAG empfiehlt eine entsprechende
Police, die die finanzielle Absicherung bei langfristigen
Beeinträchtigungen übernimmt.

Private Haftpflichtversicherung für die sorglose EM-Feier zu Hause

Viele Fußballfans entziehen sich dem Trubel der Fanmeilen und
bevorzugen eine kleinere Runde in den eigenen vier Wänden. Wenn auf
solchen privaten EM-Partys beispielsweise ein Gast vor Euphorie sein
Glas auf den Boden fallen lässt und Scherben den Parkettboden




beschädigen, deckt die private Haftpflichtversicherung des
Schadensverursachers die finanziellen Folgekosten. Denn eine
Haftpflichtversicherung schützt vor den Kosten von Schäden, die
Versicherte versehentlich gegenüber Dritten, wie zum Beispiel
Freunden oder Bekannten, verursachen.

Teil- und Vollkaskoversicherungen bei Schäden an Fahrzeugen

Wird der Frust über ein verlorenes Spiel mit Tritten gegen den
Seitenspiegel eines fremden Fahrzeugs oder mutwillig zugefügten
Kratzern ausgelassen, handelt es sich um Vandalismus. Hierfür kommt
ausschließlich die Vollkaskoversicherung auf. Als die deutsche
Nationalmannschaft bei der WM 2014 mit 7:1 gegen Brasilien gewann,
kam es im Anschluss sogar zu Brandstiftungen von Pkw im
Gastgeberland. "Im Falle eines Brandschadens greift sogar schon die
Teilkaskoversicherung. Ob dieser durch Vandalismus hervorgerufen
wurde oder andere Ursachen hat, spielt dabei keine Rolle", so die
DVAG-Experten.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Die Deutsche Vermögensberatung wurde 1975 von Dr.
Reinfried Pohl (1928-2014) gegründet. Andreas Pohl ist seit 2014
Vorsitzender des Vorstands des Familienunternehmens. Aktuelle
Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter
www.dvag.de.



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt,
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung(at)dvag-presseservice.de,
Tel. Sylvia Herbrich: 069-2384-127


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Datum: 06.06.2016 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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