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DVR-Tipp zur Fußball-EM - Verkehrsregeln gelten auch im Autokorso (AUDIO)

ID: 1364989


(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Jubeln, Hupen, Fahnenschwenken: Nach den EM-Spielen im Sommer
werden Fußballfans natürlich wieder jeden Sieg ihrer
Lieblingsmannschaft im Autokorso gebührend feiern. Stoßstange an
Stoßstange sozusagen - das ist schon gute alte Tradition. Genauso,
wie dass die Polizei an solchen Tagen schon mal eher ein Auge
zudrückt. Die Verkehrsregeln gelten aber trotzdem - und wer sicher
feiern will, sollte sie auch beachten, rät Sven Rademacher vom
Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

O-Ton 1 (Sven Rademacher, 0:38 Min.): "Auch wenn die Freude nach
einem gewonnenen EM-Spiel noch so groß ist: Ein paar Spielregeln
müssen eingehalten werden. Denn wer auf der Straße feiert, muss laut
Straßenverkehrsordnung immer darauf achten, dass dadurch kein anderer
Verkehrsteilnehmer behindert, belästigt, geschädigt oder gefährdet
wird. Auch unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener
Ortschaften bei Belästigung anderer genauso verboten, wie
missbräuchliches Hupen. Oft entscheidet die Polizei aber nach einem
Spiel, nicht einzuschreiten. Sie kann allerdings Autokorsos aus
Sicherheitsgründen sofort auflösen, oder wenn Anwohner sich belästigt
fühlen. Und wer dann die Anweisungen der Ordnungshüter ignoriert, der
riskiert ein Bußgeld."

Sprecherin: Ansonsten gilt fürs gemeinsame Feiern im Autokorso
genau das Gleiche, wie bei jeder anderen Autofahrt.

O-Ton 2 (Sven Rademacher, 0:35 Min.): "Alkohol sollte tabu sein,
bitte nur absolut nüchtern hinters Steuer setzen. Anschnallen ist
auch Pflicht, genauso wie ein ausreichender Sicherheitsabstand zum
Vordermann, damit noch genügend Zeit zum Anhalten bleibt, falls der
mal plötzlich bremsen muss. Mitfahren im Auto dürfen nur so viele
Fußball-Fans, wie für das Fahrzeug zugelassen sind. Die sollten alle




angeschnallt sein und sitzenbleiben und sich aus Sicherheitsgründen
nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Flaggen und Schals schwenken
dürfen sie schon, wenn sie damit keinen anderen behindern. Eine
mitgeführte Flagge darf allerdings die maximal zulässige Breite des
genutzten Autos nicht überschreiten."

Sprecherin: Und wer Fan der deutschen Nationalmannschaft ist, kann
sein Auto natürlich auch jetzt schon dementsprechend schmücken.

O-Ton 3 (Sven Rademacher, 0:30 Min.): "Egal, ob man gleich das
ganze Auto in Schwarz-Rot-Gold lackiert oder sich ''nur'' für kleine
Fähnchen an den Scheiben, Aufkleber oder die sehr beliebten
Außenspiegelüberzieher entscheidet: Alles ist erlaubt, solange es die
Sicht des Fahrers nicht einschränkt und andere Verkehrsteilnehmer
nicht gefährdet. Verfügen die Seitenspiegel über integrierte Blinker,
sind die Flaggenüberzieher allerdings verboten. Flaggen und Wimpel
müssen so stabil am Auto befestigt sein, dass sie sich nicht lösen
und nachfolgenden Autofahrern plötzlich um die Ohren fliegen."

Abmoderationsvorschlag:

Ein Beitrag Helke Michael. Weitere Infos, wie Sie bei der
Fußball-EM die Siege Ihrer Lieblingsmannschaft im Autokorso sicher
feiern können, gibt''s im Internet auf der Homepage des Deutschen
Verkehrssicherheitsrats unter www.dvr.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Sven Rademacher
Mail:SRademacher(at)dvr.de
Tel.:0228/400 01 72


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.06.2016 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Fussball


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