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EM in Frankreich: Autokorso nicht verboten / ADAC informiertüber Besonderheiten im Verkehrsrecht (FOTO)

ID: 1364118


(ots) -
In Frankreich gibt es nach Angaben des ADAC keine ausdrücklichen
Vorschriften zu Autokorsos von Fußballfans. Das Hupen ist innerorts
nur zur unmittelbaren Gefahrenwarnung zulässig. Außerdem darf nur
solange gehupt werden, wie zum Warnen vor einer Gefahr notwendig ist.
Bei Verstößen droht in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro. Somit wären
Hupkonzerte streng genommen verboten, wobei die Polizei während der
EM möglicherweise ein Auge zudrückt.

In Frankreich ist es zulässig, Fahrzeuge mit Fahnen zu schmücken.
Auch dürfen Autoinssassen Fahnen schwenken. Generell gilt aber, dass
die Fahnen die Sicht des Fahrers nicht einschränken dürfen und so am
Fahrzeug befestigt sein müssen, dass sie sich nicht lösen und andere
Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5, für Fahranfänger
(bis drei Jahre Fahrpraxis) bei 0,2 Promille. Für sie gelten auch
eigene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landstraßen (80 km/h) und
Autobahnen (110 km/h). Diese Tempolimits müssen alle Autofahrer bei
regennasser Fahrbahn einhalten. Bei einer Überschreitung von 20 km/h
droht ein Bußgeld ab 135 (oder ab 90 Euro). Wer 50 km/h schneller als
erlaubt unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld ab 1.500 Euro rechnen.
Alkoholtestsets müssen zwar grundsätzlich in jedem Kraftfahrzeug
(Ausnahme Kleinkrafträder) mitgeführt werden, Verstöße werden jedoch
nicht geahndet.

Handys dürfen ohne Freisprechanlage von Autofahrern während der
Fahrt nicht benutzt werden. Das gilt auch für Kopfhörer, Ohrstöpsel
oder Headset zum Telefonieren (Bußgeld ab 135 Euro / oder ab 90
Euro).

Es ist nicht erlaubt, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich
Pannenstreifen) zu bewegen. Fahrer und alle Fahrzeuginsassen müssen
sich bei Panne oder Unfall unverzüglich und auf direktem Weg hinter




die Leitplanke begeben.

Kinder unter zehn Jahren müssen im Auto mit einem geeigneten
Kindersitz gesichert werden. Sind sie mindestens zehn Jahre alt,
dürfen sie auf dem Beifahrersitz mitfahren. Bei Nichtbeachtung droht
ein Bußgeld von 135 Euro (oder ab 90 Euro).

Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels
oder Unterführungen ist verboten (Bußgeld ab 35 Euro). Ordnungswidrig
geparkte Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder
abgeschleppt (Bußgeld ab 15 Euro).

Bei Bezahlung einer Geldbuße innerhalb von 46 Tagen (bei
ausländischen Kraftfahrern, bei Inländern: 15 Tage) gewähren die
Behörden eine Reduzierung der Normalbuße.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adac.



Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de


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Datum: 02.06.2016 - 13:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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