Sicher durch die UEFA EURO 2016 - Teil 1
ARAG Experten geben Tipps, wie Sie gut durch die Fußball-EM kommen.
(IINews) - Deutschlandfahnen im Straßenverkehr
Wer während der EM seine patriotische Ader entdeckt und am Auto Flagge zeigt, haftet für den Fall, dass die Fahne abbricht oder durch falsche Befestigung beim Folgefahrzeug Schäden verursacht, denn der EM-Auto-Schmuck hat keine TÜV-Zulassung. Außerdem raten ARAG Experten dringend dazu, die Fahnen vor der Autobahnfahrt zu entfernen, weil das Material für derartige Belastungen nicht ausgelegt ist. Das bunte Tuch auf der Motorhaube soll entweder gut befestigt oder am besten für längere Fahrten ganz entfernt werden. Probleme gibt es dann, wenn etwaige Unfälle ihre Ursache in einer mangelhaften Befestigung haben. Das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt erhöht zudem das Risiko eines Einbruchs, denn Autoknacker haben leichteres Spiel. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Autoversicherungen bei einem Einbruch durch das beflaggte Autofenster den Schaden unter Umständen nicht regulieren. Ist die Sicht durch die Lieblingsfahne im Heckfenster eingeschränkt, kann man sich zwar vorübergehend mit dem Blick in die Außenspiegel behelfen. Nach dem Autokorso sollte man das Tuch aber auch von dort wieder rasch entfernen. Bei Frontscheibendekorationen wie Aufklebern oder Wimpeln stehen Halter und Fahrer in der Pflicht, für eine ungehinderte Sicht zu sorgen, ähnlich wie beim Anbringen einer Vignette.
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Public Viewing
Einen Interessenausgleich und damit Rücksichtnahme erfordert das so genannte Public Viewing, also öffentliches Fußballgucken in Parks, Biergärten und Freilichtbühnen. Die rechtliche Grundlage fürs Public Viewing, das in jedem Fall behördlich genehmigt sein muss, ist die "Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016". ARAG Experten weisen darauf hin, dass normalerweise der von Freizeitanlagen ausgehende Geräuschpegel in Gewerbegebieten nicht über 65 Dezibel (dB) und in Wohngebieten nicht über 55 dB liegen darf. Ab 22 Uhr beginnt die Nachtzeit, dann müssen 50 dB in Gewerbegebieten, 45 dB in Kern- und Mischgebieten und 40 dB in Wohngebieten eingehalten werden, was ungefähr dem Geräuschpegel entspricht, den eine Schreibmaschine verursacht. Aber: Für so seltene Ereignisse wie eine Fußball-EM ändern sich die Richtwerte. Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung gelten die Fanmeilen während der EM als Sportanlagen. Das bedeutet, dass die Städte und Gemeinden nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung die Möglichkeit haben, bei einem internationalen Sportereignis wie der EM Ausnahmen von den sonst geltenden Grenzwerten zuzulassen. Hintergrund dieser Regelung war unter anderem, dass etwa die Hälfte der Spiele bei der EM 2016 erst um 21 Uhr beginnen. Wer die Ausrichtung eines Public Viewings plant, dem raten ARAG Experten, sich wegen der örtlich geltenden Grenzwerte im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt bzw. auf dessen Internetseiten zu informieren.
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Fußball-EM im Büro
Die Fußball-Weltmeisterschaft in Frankreich steht vor der Tür. Bis zum Viertelfinale finden eine Reihe von Spielen um 15 Uhr oder 18 Uhr statt. Zum Glück beginnt das erste Spiel in der Gruppenphase der deutschen Nationalmannschaft gegen die Ukraine am Sonntag, dem 12. Juni 2016 um 21 Uhr. Da werden also nur Arbeitnehmer mit Arbeitszeiten in den späten Wochenendstunden das Nachsehen haben. Aber am Dienstag, den 21. Juni beginnt das Vorrundenspiel gegen Nordirland schon um 18 Uhr; da sitzt der ein oder andere Arbeitnehmer sicher noch im Büro. ARAG Experten müssen leider darauf hinweisen, dass selbst zu so einem Mega-Ereignis wie der UEFA EURO 2016 nicht einfach ein Fernseher oder Radio am Arbeitsplatz aufgestellt werden darf. Fußballbegeisterte Arbeitnehmer sollten sich daher vorher mit ihrem Chef um eine Regelung bemühen - etwa in Form einer schriftlichen Betriebsvereinbarung. Die Arbeit einfach liegen zu lassen, um Fußball zu gucken, ist aber auf keinen Fall drin, denn das kann zu einer Abmahnung führen.
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Mehr Rechtstipps rund um die Fußball-EM finden Sie hier (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/08171/)!
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 01.06.2016 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1363498
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Sport
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 50 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sicher durch die UEFA EURO 2016 - Teil 1
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).