Schwäbische Zeitung: Kommentar zum Sampling-Urteil: Künstlerfreiheit und Urheberrecht fair abwägen
(ots) - Sampling, also das Verwenden von bereits
veröffentlichten Klängen in einem neuen Kontext, ist in Rap und
Hip-Hop gang und gäbe. Hätte der Bundesgerichtshof anders
entschieden, wäre für Musiker und Produzenten dieser Stilrichtung die
Arbeit quasi unmöglich geworden. Samples sind eine Art Verbeugung vor
dem anderen Künstler, auch wenn man reflexhaft aufschreien möchte:
"Dann denkt Euch halt etwas Eigenes aus." Remix und Montage sind
Bestandteile unserer Popkultur, das ist die Realität.
Endgültig geklärt ist die Frage mit dem Urteil allerdings nicht,
denn der Fall muss nun noch einmal neu bewertet werden, womöglich
sogar vor den EU-Richtern. Am Ende sollte für Musiker und
Produzenten, die ihre Musik mit alten Versatzstücken aufpeppen,
Transparenz stehen: Was darf ich? Und für die Musiker, deren Klänge
recycelt werden: Was steht mir zu, wenn jemand meine Komposition für
seine eigenen Lieder ausschlachtet?
Ein abschließendes Urteil sollte sowohl den Willen zur
künstlerischen Freiheit als auch den nachvollziehbaren Wunsch nach
Achtung des geistigen Eigentums berücksichtigen. Beides gilt es fair
gegeneinander abzuwägen. Am Ende wird das Verfahren eine Frage
klären, die in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten
geführt hat.
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Datum: 31.05.2016 - 19:28 Uhr
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