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BVDH: Nicht mit Regulierung nachlassen (FOTO)

ID: 1362016


(ots) -
- Starker Trend zur Honorarberatung in der Schweiz
- Interessengleichheit zwischen Kunde und Berater
- FinTechs ermöglichen kostengünstigen Zugang zu Beratung

Der Gesetzgeber will der Honorarberatung in Deutschland zum
Durchbruch verhelfen. In diesen Anstrengungen darf nicht nachgelassen
werden, selbst wenn mittlerweile einige Banken "freiwillig" auf
Provisionen verzichten. Das fordert der Berufsverband Deutscher
Honorarberater (BVDH).

"In der Schweiz gibt es einen starken Trend zur Honorarberatung
auch bei den Großbanken", sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender
des Berufsverbands Deutscher Honorarberater. "Immer mehr wohlhabende
Kunden haben jetzt auch in der Anlageberatung etwa bei UBS und Credit
Suisse Zugang zu Produkten, die keine Bestandsprovision mehr
beinhalten." In der Vermögensverwaltung waren Bestandsprovisionen
ohnehin durch ein Urteil des obersten Gerichts zum Auslaufmodell
geworden. Dies hat dafür gesorgt, dass die Finanzinstitute ihre
Vergütungsmodelle vermehrt auf Honorare in Form fester Gebühren
umstellten.

"Jetzt aber zu erwarten, dass diese Beispiele einfach Schule
machen und der Gesetzgeber nicht mehr aktiv werden muss, wäre der
falsche Weg", so Schmidt. Zum einen sei das Beharrungsvermögen der
Vertriebe sehr stark, zum anderen müsse das Modell einer von
Provisionen unabhängigen Beratung auch für die breite Masse der
Bevölkerung zugänglich sein. "Es hat sich über die vergangenen Jahre
gezeigt, dass die Macht der Provisionsvertriebe enorm groß ist. Alle
freiwilligen Verpflichtungen zu mehr Transparenz oder mehr
Kundenorientierung sind im Sande verlaufen", sagt Schmidt. "Die
Erkenntnis sowohl in den Niederlanden wie in Großbritannien war, dass
sämtliche Transparenzvorschriften und Selbstverpflichtungen der
letzten zehn Jahre nicht zu mehr Verbraucherfreundlichkeit im




Finanzdienstleistungsmarkt geführt haben", sagt Schmidt. Deshalb
wurde dort der Systemwechsel durch die Regulierung eingeleitet, seit
2013 sind Provisionen weitgehend verschwunden.

In Großbritannien hat das Verbot von Provisionen in der
Finanzberatung zu einer Professionalisierung des Beratungsmarktes
geführt. Das zeigt eine Studie im Auftrag der britischen
Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority). Gleichwohl
gebe es weiterhin Optimierungsbedarf auf dem Weg zu einer
unabhängigen, verbraucherorientierten Beratung. "Das betrifft zum
einen den Zugang zu Beratung, zum anderen aber auch deren Qualität",
ergänzt Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH. Denn
nicht jeder Honorarberater sei gleich gut qualifiziert. "Anders als
bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern gibt es keine geregelten
Studien- bzw. Berufsbildungswege. Deshalb ist es wichtig, in die Aus-
und Weiterbildung zu investieren. Ganz grundsätzlich wird aber die
Beratung durch einen unabhängigen Berater immer vom Interesse des
Kunden geleitet sein und nicht vom Provisionsinteresse des
Vertrieblers", sagt Rauch. Dies liege ganz einfach daran, dass der
Berater direkt vom Kunden vergütet wird. In der Schweiz kommt dieses
Modell offensichtlich gut an. Medienberichten zufolge nutzen bereits
zehntausende von Kunden das neue Angebot der Banken.

Der Zugang zu Beratungsleistungen wird dabei immer einfacher und
kostengünstiger. "Bislang werden Kunden von ihren Bankberatern doch
oft bei sogenannten Jahresgesprächen abgefischt und mit mehr oder
weniger passenden, oft teuren Produkten versorgt", sagt Schmidt. "Die
jungen Fintech-Unternehmen, die gerade den etablierten Bankenmarkt
aufschrecken, ändern das rasant." Hier bestehe eine echte
Transparenz, da alle Anbieter im Netz ihre Leistungen sichtbar
machten. "Zudem sind die Einstiegshürden minimal. Ich bin sicher,
dass Fintechs einen bedeutenden Beitrag für eine bessere Beratung der
Bevölkerung in Finanzdingen leisten werden."

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH
GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die
Interessen der Honoraranlageberater und der
Honorarfinanzanlageberater (nach Honoraranlageberatungsgesetz vom
August 2014) in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro
an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist
es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor
zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe
Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des
Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz,
indem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und
sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen.



Pressekontakt:
Kathrin KleinjungGründungs- und Vorstandsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater
Kurfürstendamm 119/10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
kkleinjung(at)deutsche-honorarberater.de


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Datum: 30.05.2016 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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