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Schmidt: "Ein Meilenstein im gesundheitlichen Verbraucherschutz"

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(LifePR) - Die europäische Tabakproduktrichtlinie sieht für den überwiegenden Teil der Vorschriften eine Anwendung ab dem 20. Mai 2016 vor. Dazu erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Bundesminister Christian Schmidt.
"Als Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist es mein Ziel, die Menschen vor dem größten vermeidbaren Gesundheitsrisiko zu schützen: dem Rauchen. Für mich steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen dabei im Vordergrund. Die Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln sowie das Verbot charakteristischer Aromen sorgen dafür, dass das Rauchen weniger attraktiv wird. Erstmals werden auch elektronische Zigaretten reguliert. Darüber hinaus habe ich ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakprodukte in die Wege geleitet und ein Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche initiiert. Damit ist ein Tabakpräventionspaket geschnürt, das einen Meilenstein im gesundheitlichen Verbraucherschutz darstellt. Der Handlungsbedarf ist enorm: Der Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hat 110.000 Todesfälle in Deutschland pro Jahr unmittelbar auf das Rauchen zurückgeführt. Direkte und indirekte Kosten des Rauchens schätzt das Deutsche Krebsforschungsinstitut auf etwa 79 Milliarden Euro pro Jahr."
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/EUTabakproduk trichtlinieNeuordnung2014.html




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Datum: 19.05.2016 - 16:32 Uhr
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