Deutsches Tabakerzeugnisgesetz tritt in Kraft - späte Umsetzung europäischer Richtlinie fordert Kraftakt
(ots) - Am Freitag, den 20. Mai tritt das neue deutsche
Tabakerzeugnisgesetz in Kraft - Reemtsma sieht sich trotz der
Produktionsumstellung im Turboverfahren gut gewappnet.
Produktionsumstellung im Turboverfahren
Reemtsma-Mitarbeiter am Standort Langenhagen arbeiten seit Februar
im Drei- statt Zweischichtbetrieb sowie im Wochenend- und
Feiertagseinsatz, um die Umstellung und die Warenverfügbarkeit
sicherzustellen. Zum Stichtag sind noch nicht alle Maschinen
vollumfänglich einsatzbereit für die Produktion ab dem 20. Mai.
Gründe hierfür sind neben der deutlich zu kurzen Umstellungszeit zum
Beispiel auch Liefer- und Kapazitätsengpässe bei
Spezialdienstleistern.
Europäischer Flickenteppich bei der Umsetzung der
Tabakproduktrichtlinie
Dagegen zeigt sich in der Gesetzgebung in der EU folgendes Bild:
Die EU-Tabakproduktrichtlinie sieht vor, dass alle 28
EU-Mitgliedstaaten bis zum 20. Mai 2016 die neuen Vorgaben in
nationales Recht umgesetzt haben sollen. Zum heutigen Tag haben
allerdings nur 14 Staaten (Stand: 19.05.2016) den
Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die nationale Rechtslage
entscheidet nun darüber, welche Ware für das jeweilige Land
produziert werden darf. Die nicht einheitliche Umsetzung in den
Mitgliedstaaten gefährdet die beabsichtigte Harmonisierung des
europäischen Binnenmarktes.
Neue Text- und Bildwarnhinweise verdrängen wichtige
Produktinformationen
Während zumeist bei den neuen kombinierten Text-/Bildwarnhinweisen
von "Schockbildern" gesprochen wird, fällt erst einmal kaum auf: Das
neue Gesetz verbietet die Angaben zu zentralen Produkteigenschaften
zu Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid auf den Verpackungen.
"Die verlässliche Kennzeichnung von Tabakprodukten und deren
Eigenschaften ist eine relevante Informationsquelle für Konsumenten.
Bei Nahrungsmitteln, Waschpulver und anderem wäre der Wegfall
vergleichbarer Informationen undenkbar", so Christian Cordes,
Director Public Affairs bei Reemtsma. "Bislang ist der Abdruck dieser
Werte gesetzlich vorgeschrieben. Die Einführung wurde seinerzeit mit
der Notwendigkeit der besseren Information der Verbraucher von
Tabakerzeugnissen begründet."
Gleiches gilt für Produktbeschreibungen wie zum Beispiel Geruchs-
und Geschmacksangaben. Informationen wie etwa "Frei von Zusätzen"
sind künftig nicht mehr zulässig.
Pressekontakt:
Doreen Schink
Head of Corporate Communications
Corporate Affairs
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Telefon +49 40 8220-1840
doreen.schink(at)reemtsma.de
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Datum: 19.05.2016 - 13:00 Uhr
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