Deutsche Gesellschaft für Angiologie unterstützt Patientenrecht auf Zweitmeinung
(ots) - Das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sieht in §
27b einen regelhaften Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor.
Bei bestimmten planbaren, sogenannten mengenanfälligen Eingriffen
haben Versicherte nun das Recht eine zweite unabhängige Meinung
einzuholen. Der behandelnde Arzt muss den Patienten bei Eingriffen
auf dieses neue Recht hinweisen, so kann sich dieser sicher sein,
dass nur tatsächlich notwendige Operationen durchgeführt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für
Gefäßmedizin e.V. unterstützt als Fachgesellschaft die
Patientensicherheit und Patientensouveränität und bietet auf ihrer
Webseite eine neue Datenbank für Gefäßpatienten an, die ihr Recht auf
eine Zweitmeinung nutzen möchten. Dort finden sich bundesweit
Angiologen und Gefäßmediziner, die für eine zweite unabhängige
Meinung zur Verfügung stehen. Für bevorstehende offene und
endovaskuläre Eingriffe arterieller und venöser Art sowie für
Interventionen bei arteriellen Gefäßerkrankungen an den
Halsschlagadern, der Aorta, den Nieren- und Viszeralgefäßen und den
peripheren Arterien am Bein stellt die Datenbank qualifizierte
Gefäßspezialisten zusammen. Für die bedeutsamen und oft kritisch
diskutierten Fragestellungen der Gefäßmedizin zur asymptomatischen
Carotisstenose, dem asymptomatischen Bauchaortenaneurysma und zur
geplanten Beinamputation (Majoramputation) finden Versicherte hier
wichtige Adressen von Gefäßpraxen und -kliniken.
Fragen zur Blutverdünnung und Trombophiliediagnostik bei
arteriellen und venösen Thrombosen gehören ebenso zum Fachgebiet der
Spezialisten. Für die häufig vorkommenden Gefäßkrankheiten wie die
tiefe und oberflächliche Beinvenenthrombose, Lungenembolie und
Krampfadern wie auch für das diabetische Fußsyndrom, chronische
Wunden an den Beinen und für Lymphgefäßerkrankungen finden Patienten
auf der DGA-Webseite qualifizierte Ansprechpartner, um eine zweite
Meinung einzuholen. Darüber hinaus geben diese Auskünfte zur
medizinischen Beratung und zum Risikomanagement.
Die Arztdatenbank zur Zweitmeinung finden Sie unter:
http://www.dga-gefaessmedizin.de/patienten/zweitmeinung.html
Den Paragraphen 27b zur Zweitmeinung im
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können Sie hier nachlesen:
http://ots.de/I7HJg
Über die Deutsche Gesellschaft für Angiologie (DGA):
Die DGA ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft
und vertritt ca. 1.200 Mitglieder. Sie engagiert sich für die
Aufklärung und Prävention von Gefäßerkrankungen und ist Initiatorin
mehrerer Awareness-Kampagnen. Mit ihren Gremien setzt sich die DGA
für die Ausbildung des angiologischen Nachwuchses, die
Versorgungsforschung sowie die Leilinienarbeit ein. Mit der
Zertifizierung von speziellen Gefäßzentren wird ein bundesweit hohes
Qualitätsniveau bei der Behandlung von Gefäßkrankheiten angestrebt.
Die professionelle Behandlung der Patienten ist der DGA ein äußerst
wichtiges Anliegen.
Pressekontakt:
Doreen Goll, komm. Leiterin Kommunikation
Katarina Pyschik, PR-Referentin
DGA - Deutsche Gesellschaft für Angiologie
T: 030-208 888 31
Mobil: 0176-64152763
E-Mail: info(at)dga-gefaessmedizin.de
Besuchen Sie uns auf www.dga-gefaessmedizin.de
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Datum: 18.05.2016 - 14:45 Uhr
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