Öffentliche Ausschreibungen - beste Chancen auf den Zuschlag
RAL Gütezeichen 992 dürfen nach der neuen EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU europaweit als Nachweis für die Einhaltung bestimmter Standards eingefordert werden
(PresseBox) - Öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Gemeinden vergeben in Deutschland Aufträge mit einem jährlichen Volumen von geschätzt 300 Milliarden Euro (EU: ca. 1.500 Milliarden Euro). Speziell für Textildienstleister ist der öffentliche Sektor eine interessante Zielgruppe, zählen dazu doch Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen und sonstige kommunale Einrichtungen.
Die im April 2016 umgesetzte Novellierung des EU-Vergaberechts soll dazu genutzt werden, um Vergabeverfahren auch in Deutschland einfacher, flexibler und anwenderfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber unter Einbeziehung sozialer und ökologischer Aspekte erhöht werden. Dafür lässt die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe in Artikel 43 die Anwendung von Gütezeichen unter bestimmten Voraussetzungen als Ausschreibungsgrundlage zu. Bisher mussten öffentliche Auftraggeber die Kriterien eines bestimmten Nachweises einzeln auflisten, ohne ein spezielles Gütezeichen verlangen zu dürfen.
Die RAL Gütezeichen 992 der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. erfüllen mit ihrem Gebot zu Neutralität, Transparenz und Chancengleichheit die Voraussetzungen, um im Vergabeverfahren eingesetzt zu werden. Mehr noch, die Nutzung der RAL Gütezeichen 992 ist als Nachweis der Bietereignung aufgrund der obligatorischen Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt. Demgegenüber müssen Bieter, die nicht über das RAL Gütezeichen verfügen, aber die Anforderungen erfüllen, für jede Ausschreibung ein entsprechendes Prüfzeugnis vorlegen. Darüber hinaus garantiert ein gültiges RAL Zertifikat die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Die RAL Gütezeichen 992 sind damit besonders als zuverlässig und vertrauenswürdig einzustufen. Das Konstrukt der kontinuierlichen Überwachung der Güte- und Prüfbestimmungen bis hin zum Entzug der Zertifikate durch die Gütegemeinschaft in letzter Konsequenz ist einzigartig.
Öffentliche Vergabestellen können den Vergabeprozess deutlich rationalisieren und sicherer gestalten, wenn sie RAL Gütezeichen in ihren Ausschreibungen als Nachweis der Bieterqualifikation und der technischen Spezifikation anerkennen. Die RAL Gütesicherung bietet der Ausschreibungsstelle durch zuverlässige Kriterien und Leistungsanforderungen auf dem aktuellen Stand der Technik ein exaktes Anforderungsprofil. Eine detaillierte Prüfung der Angebote ist nicht mehr erforderlich. Umgekehrt erfährt der Bieter, welche Anforderungen er erfüllen muss und nach welchen Kriterien die Vergabestelle seine Eignung prüft.
Gütezeichen sind unter den folgenden Bedingungen gemäß Artikel 43 der Richtlinie 2014/24/EU als Ausschreibungsgrundlage zugelassen:
- die Gütezeichen-Anforderungen betreffen Kriterien, die mit dem Auftragsgegenstand bzw. dem Produkt in Verbindung stehen und für die Bestimmung der Merkmale geeignet sind, die der Auftragsgegenstand sind
- die Gütezeichen-Anforderungen basieren auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien
- die Gütezeichen werden im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens eingeführt, an dem alle relevanten Kreise teilnehmen können
- die Gütezeichen sind für alle Betroffenen zugänglich
- die Anforderungen an die Gütezeichen werden von einem Dritten festgelegt, auf den der Wirtschaftsteilnehmer, der das Gütezeichen beantragt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann
Zusätzliche Informationen unter:
www.waeschereien.de
www.ral.de
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Datum: 13.05.2016 - 15:01 Uhr
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