Urteil des Europäischen Gerichts zum EEG unterstreicht Reformbedarf / VCI: Das EEG braucht eine neue Finanzierungsgrundlage
(ots) - Das Gericht der Europäischen Union (EuG)
hat heute in seinem Urteil festgestellt, dass das deutsche
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Beihilfe nach Europarecht
darstellt. Um endgültige Rechtssicherheit herbeizuführen, appelliert
der Verband der Chemischen Industrie (VCI) an die Bundesregierung,
den Sachverhalt in letzter Instanz vom Gerichtshof der Europäischen
Union (EuGH) klären zu lassen.
Unabhängig vom letztlichen Ausgang des Verfahrens weist
VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann darauf hin, dass bei der
Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland grundsätzlicher
Handlungsbedarf bestehe. "Die Förderung erneuerbarer Energien hat
schon heute ein Volumen erreicht, das weder akzeptabel noch für den
Mittelstand bezahlbar ist. Eine Förderung von mehr als 20 Milliarden
Euro im Jahr sollte in Zukunft nicht mehr ohne parlamentarische
Kontrolle an die Verbraucher weitergereicht werden. Die laufende
EEG-Novelle wird das Kostenproblem nicht lösen. Die Politik sollte
daher über ein neues System zur Finanzierung der Energiewende
nachdenken."
Zu den möglichen Konsequenzen des Urteils sagte Tillmann: "Vom
Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist nicht nur die
Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland betroffen. Es hat auch
Folgen für energieintensive Branchen wie die Chemie, da das Gericht
die EEG-Entlastungen der Besonderen Ausgleichsregelung ebenfalls als
Beihilfe einstuft. Ohne diese Entlastungen droht uns aber eine
Kostenlawine, die unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit
gefährdet." Tillmann forderte die Bundesregierung auf, alles dafür zu
tun, damit energieintensive Unternehmen auch in Zukunft entlastet und
somit wettbewerbsfähig bleiben können.
Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von mehr
als 1.650 deutschen Chemieunternehmen und deutschen
Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber Politik,
Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den
Medien. Der VCI steht für mehr als 90 Prozent der deutschen Chemie.
Die Branche setzte 2015 rund 189 Milliarden Euro um und beschäftigte
446.000 Mitarbeiter.
Pressekontakt:
VCI-Pressestelle
Telefon: 069 2556-1496
E-Mail: presse(at)vci.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.05.2016 - 13:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1354911
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Frankfurt/Main
Telefon:
Kategorie:
Chemische Industrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 212 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urteil des Europäischen Gerichts zum EEG unterstreicht Reformbedarf / VCI: Das EEG braucht eine neue Finanzierungsgrundlage
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verband der Chemischen Industrie e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).