InternetIntelligenz 2.0 - Ehe ohne Trauschein

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ehe ohne Trauschein

ID: 1354161

ARAG Experten geben unverheirateten Paaren Tipps


(IINews) - Viele Paare leben dauerhaft ohne Trauschein zusammen. Für manche hat es sich vielleicht einfach so ergeben, andere haben sich bewusst gegen den rechtlichen Rahmen einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden. Bei aller Romantik und bei allem Vertrauen sollten sich die Partner aber klar darüber sein, dass das Gesetz ihnen keinerlei Rechte oder Befugnisse gibt, wenn sie sich trennen, einer von ihnen krank wird oder gar stirbt. ARAG Experten geben wertvolle Tipps.

Was passiert bei einer Trennung?
Derjenige Partner, der während des Zusammenlebens weniger verdient hat, weil er die Kinder betreut oder den Haushalt geführt hat, hat im Fall einer Trennung grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner. Eine Ausnahme macht das Gesetz nur für die Mutter eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes: Sie kann vom Vater während der ersten drei Lebensjahre des Kindes - und im Einzelfall auch länger - Unterhalt verlangen, wenn sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht erwerbstätig ist. Aber auch der im Familienrecht vorgesehene Ausgleich von Versorgungsanwartschaften und die Vorschriften über den Zugewinnausgleich finden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine Anwendung. Und schließlich müssen sich die Partner bei einer Trennung auch selbst darüber einig werden, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf und wie sie den Hausrat aufteilen.

Wer all diese Risiken einer "Ehe ohne Trauschein" ausschließen will, dem raten die ARAG Experten, eine einvernehmliche schriftliche Regelung über finanzielle und vermögensrechtliche Fragen sowohl während des Zusammenlebens als auch für den Fall einer Trennung zu treffen. Eine solche Vereinbarung - in der Regel "Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft" genannt - bedarf keiner besonderen Form. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch, die Vereinbarung schriftlich niederzulegen. Wer sich unsicher ist, welche Regelungen in der konkreten Situation sinnvoll sind, kann auch den Rat eines Anwalts oder Notars einholen. Soll in der Vereinbarung eine Sorgeerklärung für gemeinsame minderjährige Kinder abgegeben werden, ist allerdings zu beachten, dass eine solche Erklärung laut Gesetz öffentlich - d.h. von einem Notar oder vom Jugendamt - beurkundet werden muss, um wirksam sein.





Im Fall einer Krankheit
Für den Fall, dass ein Partner (ernsthaft) erkrankt, ist es ratsam, schriftlich vorzusorgen. Denn ohne entsprechende Vollmacht hat der andere keinen Anspruch auf Auskunft gegenüber den behandelnden Ärzten und wird nicht gefragt, wenn es z.B. um die Einwilligung in eine Operation geht. Helfen kann in dieser Situation eine umfassende Vorsorgevollmacht, die sowohl vermögensrechtliche Angelegenheiten als auch Fragen der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung umfasst. Soll die Bevollmächtigung dagegen nur für bestimmte Bereiche vorgesehen werden, kann sie ggf. durch eine Betreuungsverfügung ergänzt werden. Diejenigen, die vorab klarstellen möchten, was der Bevollmächtigte im Fall einer unheilbaren Krankheit anordnen soll, können daneben auch eine Patientenverfügung errichten. Für alle drei Dokumente ist keine besondere Form vorgeschrieben. Sie sollten aber schriftlich abgefasst werden, damit sie im Ernstfall auch zum Tragen kommen können. Nur wenn die Vorsorgevollmacht auch Grundstücksgeschäfte umfassen soll, muss sie von einem Notar beurkundet werden. Eine notariell beurkundete Vollmacht wird auch von Banken anerkannt. Eine "nur" schriftlich erteilte Vollmacht wird die Bank dagegen in der Regel nicht akzeptieren. Ggf. sollte diese Frage vorab mit der Bank geklärt werden.

Wie sieht es beim Erben aus?
Nicht zuletzt sollten sich Paare, die nicht in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, auch Gedanken über die Errichtung eines Testaments machen. Denn auch wenn man sich mit dem Thema "Tod" nicht gerne beschäftigt: Tatsache ist, dass der überlebende Partner kein gesetzliches Erbrecht am Nachlass des Verstorbenen hat. Wollen Paare sich gegenseitig für den Fall des Todes des anderen als Erben einsetzen, müssen sie allerdings beachten, dass jeder Partner ein entsprechendes eigenes Testament errichten muss. Ein gemeinschaftliches Testament sieht das Gesetz nämlich nur für Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor. Das Einzeltestament kann eigenhändig errichtet werden, d.h. es muss handschriftlich vom Erblasser geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben werden. Wer Beratungsbedarf hat oder auf Nummer sicher gehen will, kann alternativ ein Testament vom Notar aufsetzen lassen.

Steuern sparen?
Eins steht nach Auskunft der ARAG Experten fest: Nur wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kommt in den Genuss der günstigeren Steuerklassen. Unverheiratete Paare müssen ihren Obolus wie Alleinstehende entrichten - auch wenn sie gemeinsam Kinder großziehen.
Mit Beschluss vom 7.5.2013 (Az.: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07) hat das Bundesverfassungsgericht allerdings entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich der Ehe gleichgestellt werden müssen. Das gilt insbesondere auch für die Anwendung des Ehegattensplittings. Es gibt zwar seit einiger Zeit in fast allen Parteien Überlegungen, das Ehegattensplitting zu Gunsten eines Familiensplittings abzuschaffen.

Wer heiratet, bekommt Sonderurlaub!
Wer jetzt doch Lust bekommen hat, seine bessere Hälfte zu ehelichen, kann sich über eine weitere Vergünstigung freuen, in deren Genuss nur kommt, wer auch wirklich Hochzeit feiert. Generell muss der Chef seinen Mitarbeitern nämlich Sonderurlaub für die standesamtliche Hochzeit oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft gewähren. Nach dem Gesetz steht Beschäftigten eine bezahlte Freistellung zu, wenn sie heiraten, denn die Trauung lässt sich als "vorübergehende Verhinderung" nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ansehen. Für die anschließende Hochzeitsfeier steht Arbeitnehmern allerdings nur Sonderurlaub zu, wenn sie am gleichen Tag stattfindet, so ARAG Experten.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit Volldampf in den Frühjahrsputz
Pia und das Teddybärenland - eine magische Geschichte für Kinder und Erwachsene
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.05.2016 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1354161
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 89 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ehe ohne Trauschein
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen ...

Ob in Cowboy-Manier mit Hochdruckreiniger, in Waschbox oder Waschstraße - ein sauberes Fahrzeug schätzen wohl die meisten Besitzer. Doch der Weg dahin gestaltet sich oft schwierig. Vor allem in Waschboxen und -straßen kann es vorkommen, dass Autos ...

Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt ...

Nur wenige Versicherungen enden nach einer bestimmten Zeit. Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr und können mit einer Frist, die in der Regel drei Monate beträgt, gekündigt werden. Unter bestimmten B ...

Im Sog der Streams ...

Mit Herbstwetter und Zeitumstellung bricht die Cocooning-Saison an: Statt auszugehen und die Partyviertel unsicher zu machen, genießen es viele, es sich zu Hause gemütlich zu machen. Ab auf die Couch mit den Liebsten, die Chips-Schale auf den Schoà ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 276


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.